68-jähriger Rentner wegen Sexualmordes vor Gericht "Er scheut die Öffentlichkeit nicht"

Am Freitagnachmittag begann der Prozess gegen den 68-jährigen B. in Mönchengladbach. Der Mann soll seine 55-jährige Lebensgefährtin so schwer sexuell missbraucht haben, dass sie an ihren Verletzungen starb.

 Der 68-jährige Angeklagte Hans B. wartet im Gerichtssaal in Mönchengladbach auf den Prozessbeginn.

Der 68-jährige Angeklagte Hans B. wartet im Gerichtssaal in Mönchengladbach auf den Prozessbeginn.

Foto: dpa, rwe fgj

B. galt unter Nachbarn als friedlicher und netter Rentner. Er war im Brauchtum engagiert und wurde als äußerst rechtschaffen bezeichnet. Nun wird der 68-Jährige wegen Mordes vor Gericht angeklagt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte habe zwischen dem 6. und 7. November 2016 seine erheblich alkoholisierte Lebensgefährtin mit verschiedenen Gegenständen vergewaltigt. Die Frau sei daran verblutet.

Mit fester Stimme und selbstbewusst antwortete B. auf die Fragen des Richters zu seiner Person. Sein Anwalt teilte anschließend jedoch mit, dass sich B. "vorerst schweigend" verteidigen wolle. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei der Tat um Mord gehandelt habe, habe seinen Mandaten geschockt. Daher wolle er sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern. "Ich schließe jedoch nicht aus, dass sich dies im Laufe der Verhandlung ändern wird", sagte der Anwalt.

Vor der Verlesung der Anklageschrift beantragte die Nebenklage, dass die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden solle. Da es sich um einen Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes handele, würden Bereiche aus der Privat- und Intimsphäre des Opfer öffentlich gemacht. Richter Lothar Beckers wies den Antrag jedoch mit der Begründung zurück, dass das Interesse der Öffentlichkeit überwiege und das verstorbene Opfer zu Lebzeiten bereitwillig über seine sexuellen Vorlieben bei Bekannten und Freunden gesprochen habe. Der Anwalt des Angeklagten ließ verlauten: "Mein Mandant scheut die Öffentlichkeit nicht" - und begrüßte die Entscheidung des Gerichts.

Die Tat ereignete sich an einem Sonntagabend in einem Staddteil von Mönchengladbach. B. war zuvor mit seiner 55-jährigen Lebensgefährtin in einem benachbarten Lokal. Dort habe die Frau Alkohol getrunken, sei später "erheblich" betrunken gewesen. Laut Staatsanwalt Benjamin Kluck habe der Bruder des Opfers dem Angeklagten geholfen, die 55-Jährige in seine Wohnung zu bringen. "Eine spätere Obduktion ergab, dass dass das Opfer 3,79 Promille im Blut aufwies", sagte der Staatsanwalt bei Verlesung der Anklageschrift.

Als beide zurück in B.s Wohnung waren, soll der 68-Jährige die Frau mit mehreren Gegenständen schwer sexuell missbraucht und brutal geschlagen haben. Am nächsten Morgen habe er den Notarzt gerufen und angegeben, dass er seine Lebensgefährtin leblos in einem Bett vor dem Schlafzimmer vorgefunden habe. Die Polizei fand im Schlafzimmer des Angeklagten jedoch zahlreiche Blutspuren, die auf ein Tötungsdelikt schließen ließen.

Laut Staatsanwaltschaft soll der mutmaßliche Täter sich selbst und die 55-Jährige von dem Blut gesäubert haben. Anschließend sei er neben dem Opfer eingeschlafen. Am nächsten Morgen habe er gegen 7 Uhr die Feuerwehr alarmiert. Als Staatsanwalt Kluck Details zum Tathergang verlas, brach die Tochter des Opfers in Tränen aus. Der Angeklagte hingegen zeigte während des gesamten Prozesstages keinerlei Emotionen.

Ein CT des Körpers der toten Frau ergab, dass sie an inneren Blutungen gestorben ist. "Wir können uns nicht erklären, warum ein 68-jähriger Rentner, der als friedlich und nett beschrieben wurde, zu so einer Tat fähig ist", sagte Ingo Thiel, Leiter der Mordkommission, kurz nach der Tat im November. Zwei Tage später gestand B. die Tat vor einem Haftrichter. Laut seinem Anwalt habe es sich dabei jedoch nicht um Mord gehandelt. "Es ging hier bei um ein entgleistes sexuelles Geschehen. Aber man muss bedenken, dass die beiden eine Liebesbeziehung führten", sagte er. Sein Mandant wisse um den Schmerz der Angehörigen. Er sei jedoch selber sehr betroffen über den Tod seiner Lebensgefährtin.

Fortgeführt wird der Prozess voraussichtlich am 11. Mai.

(skr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort