Mönchengladbach Einbrecher zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

Mönchengladbach · Nach dem Urteilsspruch nimmt ihn seine Freundin tröstend in den Arm, aber Marcel W. wirkt nicht sehr geknickt. Das Urteil ist in seiner Höhe aufgrund der vielen Vorstrafen und zu berücksichtigenden Taten nicht überraschend. Und immerhin hat der junge Erkelenzer einen Therapieplatz in Aussicht, so dass die Hoffnung besteht, den Grund für seine häufige Straffälligkeit zu beheben - seine Drogenabhängigkeit. Angeklagt war Marcel W. vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wegen zweier Einbrüche in Erkelenz und einem versuchten Einbruch in Viersen. Im November 2015 hebelte er mit einem Schraubenzieher die Terrassentür eines Einfamilienhauses an der Beecker Straße auf und stahl zwei Mobiltelefone und einen Laptop. Rund einen Monat später warf er mit einem Ziegelstein das Fenster eines Hauses ein und entwendete 400 Euro aus einem Portemonnaie sowie zwei Luxusuhren im Wert von 100.000 Euro. Dass die Uhren so wertvoll waren, war ihm wahrscheinlich nicht klar, denn sie landeten in einem Pfandhaus. In Viersen blieb es bei einem Einbruchsversuch, weil eine Nachbarin aufmerksam geworden war. Mit den Einbrüchen und dem Diebesgut finanzierte Marcel W. seine Drogensucht.

Der Erkelenzer wuchs als ältestes von drei Kindern bei seiner Mutter auf. Seinen leiblichen Vater lernte er erst mit 14 Jahren kennen. Er machte den Hauptschulabschluss und schloss eine Ausbildung zum Maurer ab. Aber er geriet auf die schiefe Bahn und beging 2009 einen Raubüberfall, für den er fünf Jahre und sechs Monate hinter Gittern verbrachte. "Während dieser Zeit kam er mit Heroin in Kontakt", berichtete sein Pflichtverteidiger dem Amtsgericht.

Auf dem Höhepunkt seiner Sucht nahm er bis zu zwei Gramm am Tag. Um genügend Geld für die Drogen zu haben, wurde er nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis immer wieder straffällig. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden verschiedenen Beuteteile sichergestellt, die jetzt den Eigentümern zurückgegeben werden können. Außerdem sind diverse Verfahren wegen Schwarzfahrens im Gange beziehungsweise schon abgeschlossen. Der Staatsanwalt attestierte dem geständigen Angeklagten eine erhebliche kriminelle Energie. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass Marcel W. jetzt einen Therapieplatz in Aussicht hat und die Therapie auch antreten will.

Unter Berücksichtigung einer Bewährungsstrafe für mehrfaches Schwarzfahren wurde der Angeklagte einmal zu einem Jahr und fünf Monaten Haft verurteilt, für den zweiten Einbruch und den Einbruchsversuch wurden zwei Jahre und vier Monate verhängt. Das Geständnis wirkte strafmildernd, und auch die Drogenabhängigkeit als Triebfeder seines Handelns wurde berücksichtigt.

(arie)
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