Mönchengladbach Einbrecher-Bande: Rädelsführer belastet vor Gericht seine Komplizen

Mönchengladbach · Nach Verlesung der umfangreichen Anklage haben zwei Viersener nach anfänglichem Zögern ein Geständnis abgelegt: Im vergangenen Jahr gingen sie als Einbrecher auf Diebestour und drangen in Wohnungen und Einfamilienhäuser ein. Im Juni hatten der 22-Jährige und der 19-Jährige aus einer Viersener Wohnung sogar einen Tresor mit 12.000 Euro erbeutet. Im Oktober brachen die jungen Männer in Nettetal in eine Gesamtschule ein und erbeuteten eine Kaffeemaschine. Manchmal blieb es auch beim Einbruchsversuch. So mussten sie im Juli aus einem Einfamilienhaus fliehen, weil ein Hund anschlug.

Ebenfalls im Juli wurde den Männern die Tür zur Wohnung eines Bekannten geöffnet. Angeblich wollte der Wohnungseigentümer eine Uhr gegen Marihuana tauschen. Gestern erinnerte sich eine 17-jährige Schülerin, wie sie damals den "Besuch" der Angeklagten erlebt hatte: "Die haben die Wohnung durcheinandergebracht, alle Schränke geöffnet und Ringe, Ketten und ein Handy mitgenommen." Das sei alles später zurückgegeben worden, beteuerten die Männer auf der Anklagebank. Dieser Fall wurde jetzt vom Jugendschöffengericht nicht mehr als Wohnungseinbruch, sondern als gemeinschaftlicher Diebstahl gewertet.

Der 19-Jährige Angeklagte galt vor Gericht als Haupttäter. Dessen Verteidiger forderte für seinen Mandanten eine Verfahrenseinstellung. Der Viersener sei schließlich erst vor kurzem zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dann müsse der 19-Jährige aber ein komplettes Geständnis ablegen, so die Staatsanwältin. Damit war der Angeklagte einverstanden. Er gab in seinem Geständnis alle Taten zu und belastete dabei auch die Mitangeklagten. "Wir gehen einbrechen, habe ich den anderen gesagt. Die wollten auch. Die hatten kein Geld", gestand der junge Mann ohne Weiteres ein. Danach wurde dessen Verfahren eingestellt. Gegen den 22-Jährigen Mitangeklagten wird dagegen demnächst weiterverhandelt.

Für die jüngsten Angeklagten endete es gestern mit dem Urteil. Den 16-Jährigen verurteilte das Gericht wegen versuchten Wohnungseinbruchs zu einer neunmonatigen Jugendstrafe ohne Bewährung. Für den 17-Jährigen endete das Verfahren wegen versuchten Wohnungseinbruchs, gemeinschaftlichen Diebstahls und Drogenbesitzes mit einer Verwarnung und 120 Stunden Arbeit.

(RP)
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