Mönchengladbach Ein Jahr Haft für Zigaretten-Räuber

Mönchengladbach · Der Angeklagte bediente sich in einem Schnellrestaurant an fremden Glimmstängeln.

Der Pulheimer (38), der seit dem 26. Januar in Untersuchungshaft sitzt, musste gestern vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht wieder einmal auf einer Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwältin warf dem Mann, der aus dem Irak stammt, Raub im minderschweren Fall vor. Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer einjährigen Haftstrafe, weil er einer Frau in einem Schnell-Restaurant Zigaretten aus der geöffneten Packung gestohlen hatte.

Mit Hilfe eines Dolmetschers machte er Angaben zu seiner Herkunft. Seine Familie lebe noch immer im irakischen Mossul. Laut Anklage soll der 38-Jährige in der Nacht zum 4. Dezember 2015 in der McDonald's-Filiale am Rahracker den weiblichen Gast beraubt haben. Der Iraker bestritt das nicht. Dessen Verteidiger übernahm es, in einer Erklärung Hintergrund und die Tat des Mannes mit den geringen Deutschkenntnissen zu übernehmen. Im Außenbereich der McDonalds-Filiale habe die Frau an einem Tisch gesessen, mit einer offenen Zigarettenpackung vor sich. Der Angeklagte soll sie zunächst nach dem Weg zur Toilette gefragt haben. Danach sei der Mandant zurückgekehrt, habe die Frau geschubst, und sich dabei der Zigaretten aus der Packung bedient und sei dann weggelaufen. Der Angeklagte sei damals im Zug unterwegs gewesen. Nach Konsum von Kokain sei er damals eingeschlafen. In gebrochenem Deutsch und verwirrt habe er dann bei McDonald's die Dame nach Zigaretten gefragt - und sei schallend ausgelacht worden. Dabei sei er noch mit dem Spruch "Die Frauen haben keinen Respekt vor den Männern" aufgefallen. Mit den Zigaretten sei er dann verschwunden.

Der Pulheimer sei in Deutschland nur geduldet und dessen Vorstrafenregister enthalte 18 Eintragungen, hieß es weiter im Bericht des Verteidigers. Nach einem längeren Militärdienst floh der Angeklagte nach Deutschland zur Behandlung einer Kopfwunde. Aber im Asylantenheim sei der Angeklagte völlig abgeglitten, so der Anwalt. Inzwischen wolle der 38-Jährige wieder zurück zur Familie. Aber in der Botschaft war dem zur Rückkehr bereiten Mann bereits sinngemäß gesagt worden: "Das geht nicht. Wir wissen ja nicht, ob Sie ein Terrorist sind." Offenbar hat der Mann keine Papiere.

Am Ende verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer einjährigen Haftstrafe. Darin sind zwei frühere Strafen enthalten. Von Bewährung war schließlich keine Rede mehr.

(RP)
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