Mönchengladbach Ehemann gibt Vergewaltigung zu, Ehefrau schweigt

Mönchengladbach · Wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung muss sich seit gestern ein Mönchengladbacher (45) vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Konzentriert reagierte der Vater dreier Kinder auf die Anklageverlesung.

Am 17. November 2015 soll der 45-Jährige seine Ehefrau im Schlafzimmer zum Beischlaf gezwungen haben. Gegen 8 Uhr soll der Mann mit einem Messer und einer Rolle Klebeband das Schlafzimmer betreten und die Ehefrau aufgefordert haben, mit ihm zu schlafen. Sie habe sich geweigert und um Hilfe gerufen. Schließlich habe die Frau aus Angst unter Weinen und Schreien die Vergewaltigung geduldet, so die Anklage.

Damit war der Fall nicht beendet. Danach soll der Angeklagte die Ehefrau bäuchlings auf das Bett gelegt und mit dem Klebeband gefesselt haben. Vier Stunden lang soll er auf die Frau eingeredet und ihr Betrug vorgeworfen haben. Plötzlich habe der Familienvater mit dem Messer zunächst auf ein Mobiltelefon eingestochen und dann sich damit selbst verletzt. Erst danach soll der aus der Türkei stammende Mann die Frau vom Klebeband befreit haben, damit sie die Tochter von der Schule abholen konnte. Kaum hatte die Staatsanwältin die letzten Sätze der Anklage verlesen, als der 45-Jährige auch schon erklärte: "Ich gebe das alles zu. Ich weiß nicht, wie ich das tun konnte. Das Messer hatte ich eingesteckt, weil ich aus dem Leben scheiden wollte."

Tatsächlich wird der kranke Angeklagte von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachtet. Nach dem kompletten Geständnis des Mannes sorgten die Zeugenauftritte der Familie für Überraschungen: Sowohl die Ehefrau als auch die Kinder machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und schwiegen. Die Anzeige des Opfers bei der Polizei darf nicht verwertet werden. Den Hausarzt des Angeklagten hat die Ehefrau nicht von der Schweigepflicht entbunden. Allerdings durfte der Internist sich gestern zum Gesundheitszustand des Angeklagten, der auch von Fachärzten behandelt wird, im Gerichtssaal äußern. Der Prozess vor der 2. Strafkammer wird fortgesetzt.

(RP)
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