Mönchengladbach Drogenprozess geht in eine neue Runde

Mönchengladbach · Im November 2016 hatte das Mönchengladbacher Amtsgericht einen 24-jährigen Asylbewerber aus Kenia wegen verbotener Abgabe von einem Kilogramm Marihuana zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Doch damit war der Mann nicht einverstanden. Er bestritt, im Juni 2015 von einem Landsmann ein Kilogramm Marihuana zum Kaufpreis von 5600 Euro zum Weiterverkauf übernommen zu haben. Sein Landsmann habe ihn zu Unrecht beschuldigt. Nach der Verurteilung war der 24-Jährige in Berufung gegangen. Deshalb musste sich gestern die sechste Kammer des Mönchengladbacher Landgerichts erneut mit dem Fall befassen.

Doch der Angeklagte blieb nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger dabei und ließ seine Aussage durch eine Dolmetscherin übersetzen: "Ich bin das nicht gewesen. Der andere hat mich zu Unrecht beschuldigt." In einer Wohnung in Mönchengladbach sollen die Drogengeschäfte abgewickelt worden sein. Die Wohnung war von der Polizei observiert worden. Auch Telefonate waren üerwacht worden. Schließlich war der Angeklagte dort festgenommen worden. Er habe damals für einen Bekannten Post aus dem Haus abgeholt, hatte sich der Asylbewerber verteidigt.

Den Landsmann des Angeklagten, der das Kilogramm Marihuana besorgt haben soll, brachten gestern Justizwachtmeister aus der Haft in den Gerichtssaal. "Was ich weiß, will ich auch sagen", beteuerte der 28-Jährige mit Hilfe der Dolmetscherin. Dabei verwickelte er sich jedoch in Widersprüche. Den Angeklagten kenne er. Außerdem wisse er nicht, ob dieser der Drogenverkäufer sei. "Ich bin seit zwei Jahren im Gefängnis und erinnere mich nicht an alles", so der 28-Jährige. "Im Juni 2015 bin ich mit dem Kilo Marihuana von der Polizei erwischt worden. Und das Rauschgift war für den Angeklagten bestimmt", behaupte der Zeuge.

In seinem Verfahren vor dem Amtsgericht in der ersten Instanz hatte er allerdings etwas anderes ausgesagt. Deshalb beschloss das Gericht, weiter zu ermitteln und dafür einen neuen Prozesstermin anzusetzen.

(RP)
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