Mönchengladbach Drogen-Dealer empfing Kunden in seiner Küche

Mönchengladbach · Die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hat einen 43-jährige Drogenhändler zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwältin warf dem Viersener gewerbsmäßigen Handel mit Marihuana in zehn Fällen vor. Bereits zu Prozessbeginn gab der 43-Jährige, der mit den Drogen nicht nur handelte sondern sie auch selbst konsumierte, die Anklagevorwürfe zu. Er machte Angaben zu seinen Kunden und half bei der Aufklärung der Fälle.

Der Angeklagte ließ sich aus den Niederlanden mit Marihuana beliefern und portionierte das Rauschgift in kleinen Verbrauchermengen. In einem Plastikbeutel unter der Spüle soll er das Rauschgift aufbewahrt haben. Gedealt wurde in der Küche. Zweimal soll er vom Lieferanten jeweils 400 Gramm Marihuana mit einem nicht gerade geringen Wirkstoff erhalten haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden am Ende noch 137 Gramm Marihuana gefunden.

Doch der Angeklagte konsumierte nicht nur Marihuana sondern auch Alkohol. In der Vergangenheit soll der Viersener auch heroinabhängig gewesen sein, sei dann aber auf Marihuana ausgewichen.

Das Vorstrafenregister des Angeklagten enthält zwölf Eintragungen. Aber seit 2002 sind die Blätter des Registers leer. Gestern hatte die Staatsanwältin für den 43-Jährigen wegen Drogenhandels mit Waffen eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Doch die in der Viersener Wohnung gefundene Schreckschusspistole wurde am Ende nicht als echte Waffe gewertet. So blieb es bei einer Verurteilung wegen Drogenhandels in zehn Fällen. Dafür bekam der Angeklagte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Außerdem beschloss die Strafkammer, den Junkie in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Allerdings muss er zuvor etwa drei Monate der Haftstrafe verbüßen, bis danach die Therapie in der Entziehungsanstalt beginnt. Doch das sah der 43-Jährige offenbar als Chance, in Zukunft drogenfrei leben zu können und erklärte, ohne lange zu zögern, sichtlich zufrieden: "Ich akzeptiere das Urteil sofort."

(RP)
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