Mönchengladbach DJ als Schläger angeklagt- Opfer bleibt dem Prozess fern

Mönchengladbach · Der 46-jährige Discjockey war im Mai 2015 in einer Altstadtkneipe mit einem Rocker aneinandergeraten.

Der Mönchengladbacher (46) hatte im Gerichtssaal kaum auf der Anklagebank Platz genommen, als er sich auch schon aussagebereit erklärte. Die Staatsanwältin warf dem 46-jährigen Discjockey vorsätzliche Körperverletzung vor. Offenbar ging es in der Nacht zum 1. Mai vergangenen Jahres um eine Auseinandersetzung in einem Altstadtlokal. Nachdem er damals seinen Dienst als DJ in einem Lokal beendet habe, sei er mit seinem Freund in einen anderen "Laden" weiter gezogen, so der Angeklagte.

Dann habe es in der Nähe des Eingangsbereiches der Gaststätte Streit zwischen seinem Freund und einem besonders aggressiven Gast gegeben. "Ich wollte meinem Freund helfen und fragte laut, was denn los sei", erinnerte sich der Angeklagte. Doch der Gast (55) habe ihn geschubst und ihm geraten, sich zurückzuhalten: "Ich wisse wohl nicht, worauf ich mich da einlasse". Er sei ein Mitglied der Hells Angels. "Der kam auf mich zu und griff am Kragen nach mir. Da habe ich den von mir weggeschubst. Der sollte mich loslassen. Da ist der gefallen und hatte dann am Kopf eine Platzwunde", so die sinngemäße Aussage des Mönchengladbachers vor Gericht. Danach seien sie beide noch stundenlang in dem Lokal geblieben. Der Gast habe tatsächlich eine Kutte getragen, habe jedoch in der Nacht keine Polizei gerufen.

"Ein paar Wochen später kam der Mann in den Laden, in dem ich als DJ arbeite. Er erkannte mich und zeigte mich nun bei der Polizei an", erinnerte sich der 46-Jährige. Bei der Polizei soll der Angeklagte der Vernehmungsbeamtin damals gesagt haben: "Ich habe den Mann geschlagen". Das bestritt der Angeklagte nun jedoch. Er habe immer nur von Schubsen gesprochen.

Deshalb sollte nun der 55-Jährige, der die Platzwunde erlitten hatte, als Zeuge aussagen. Doch der Mann mit der Kutte war dem Gerichtstermin ohne Entschuldigung ferngeblieben. Das Gericht beschloss, den Prozess demnächst fortzusetzen. Der nicht erschienene Zeuge muss ein Ordnungsgeld von 150 Euro zahlen. Außerdem wird er zum Fortsetzungstermin von der Polizei abgeholt und zum Gericht gebracht.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort