Mönchengladbach Diesel-Verbote: "Brauchen verlässliche Rahmenbedingungen"

Mönchengladbach · Der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert, hat die Politik dazu aufgerufen, bei der Frage nach Diesel-Fahrverboten die Belange der Unternehmen in der Region nicht zu vergessen. Bei seiner Rede vor der Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein betonte Ehlert, dass bei der Diskussion um Fahrverbote dem Gesundheitsschutz in der Abwägung mit anderen Interessen Vorrang gebühre. "Die anderen Belange gibt es allerdings auch, und sie müssen mit in Betracht gezogen werden."

Die Vollversammlung verabschiedete ein Positionspapier, in der sie fordert, dass vor Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge zunächst alle anderen Mittel ausgeschöpft werden sollten. Die Überschreitungen der Grenzwerte in Mönchengladbach seien moderat, so IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Daher bestünden gute Chancen, die geforderten Werte ohne Fahrverbote zu erzielen. Sollten Fahrverbote als letztes Mittel nicht zu vermeiden sein, müssten sie an angemessene Übergangsfristen geknüpft werden und Ausnahmeregelungen vorsehen, um Lieferketten zur Daseinsvorsorge sicherzustellen, so die IHK.

"Das Diesel-Fahrverbot stand auch auf der Tagesordnung unserer Herbst-Vollversammlung", sagte Ehlert. Bei einer Befragung hätten 83 Prozent der Unternehmen angegeben, dass sie Diesel-Fahrzeuge nutzen. "Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen und ihre Mitarbeiter", so Ehlert. Dabei sei die europäische Luftreinhalterichtlinie mit verschärften Emissionsgrenzwerten schon vor zehn Jahren erlassen und anschließend in nationales Recht überführt worden. "Es wäre also genügend Zeit gewesen, unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Fahrzeuge Standards aufzustellen und zu regeln, ab wann und für welche Fahrzeuge Fahrverbote gelten sollen, wenn sie denn nach Meinung der Parlamente unumgänglich gewesen wären", sagte er. Dies sei versäumt worden, und so könne auch heute niemand verbindlich zusagen, was in ein, zwei oder drei Jahren gilt.

(angr)
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