Mönchengladbach Die laute Sommerzeit

Mönchengladbach · Die einen wollen weiter feiern, die anderen fühlen sich schon lange gestört: In der Open-Air-Saison sorgen Konzerte und Partys mit Musik oft für Unmut. Dabei gibt es klare Regeln für die Nachruhe, für die es nur wenige Ausnahmen gibt.

 Am Samstagabend begeisterte Pur die Massen im Sparkassenpark. Ein paar Zugaben hatten die Fans noch erfolgreich gefordert, dann aber war endgültig Schluss. Um 22.10 Uhr kehrte Ruhe ein.

Am Samstagabend begeisterte Pur die Massen im Sparkassenpark. Ein paar Zugaben hatten die Fans noch erfolgreich gefordert, dann aber war endgültig Schluss. Um 22.10 Uhr kehrte Ruhe ein.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Um 21.55 Uhr fordern die Fans lautstark eine weitere Zugabe. Zweimal haben sie die Musiker von Pur schon auf die Bühne zurückgesungen, damit der grandiose Konzertabend im Sparkassenpark nicht so schnell endet. "O wie ist das schön", hatten die Tausenden gesungen, die Band war zurückgekehrt und hatte Zugaben gespielt. Und auch jetzt um fünf Minuten vor zehn kommen sie noch einmal auf die Bühne und spielen die allerallerallerletzten Zugaben mit großer Hingabe und noch einigen Instrumentensoli. Aber um 22.10 Uhr ist dann endgültig Schluss. Begeisterte Pur-Fans strömen nach Hause. Sie haben genügend Zugaben herausgeholt. Trotzdem ist ziemlich pünktlich Ruhe im Sparkassenpark eingekehrt. Pünktlich genug für lärmempfindliche Anwohner?

Wenn im Sparkassenpark oder anderswo draußen gefeiert wird, gibt es immer ziemlich viele, die das toll finden. Aber auch einige, die weniger begeistert sind. Das zeigte sich zuletzt etwa beim Konzert von Schlagersänger Andreas Gabalier in Mönchengladbach am 9. Juli. Weil der österreichische Barde es schade fand, die Bühne um 22 Uhr verlassen zu müssen, äußerten in den sozialen Netzwerken viele Fans Unmut darüber, dass um diese Uhrzeit Schluss sein muss. An diesem Wochenende erreichten die Verwaltung aber auch Beschwerden von Anwohnern vor allem aus Pongs, die sich über Elektro-Musik von DJs bei einer Party am Rheydter Müllberg bei gleichzeitiger Beschallung aus dem Nordpark beschwerten. Open-Air-Konzerte würden zu einer zunehmend gravierenden Belästigung der Anwohner führen, heißt es darin. "Wir werden bei der nächsten entsprechenden Party, die auch schon geplant ist, entsprechende Messungen beim Beschwerdeführer vornehmen", sagt Erik Vorberg, Abteilungsleiter Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt. Auch der Kommunale Ordnungsdienst fällt in seinen Aufgabenbereich.

Für Musik und Party im Freien gibt es eigentlich klare Regeln: Von 22 bis 6 Uhr herrscht Nachtruhe, und zwar nicht nur in Mönchengladbach, wie es entrüstete Gabalier-Fans im Netz vermuteten. Die entsprechende Vorschrift ist ein Landesgesetz. Daran muss sich auch der Sparkassenpark halten, der für jedes Konzert überdies eine Genehmigung des Bauordnungsamtes braucht. Aber nicht jeder, der draußen Musik abspielt, braucht dafür eine Genehmigung, er muss sich aber an die Vorgaben halten. Die wiederum legt die technische Vorschrift Lärm fest, inklusive aller Dezibel-Grenzwerte für etwa Wohngebiete und Gewerbegebiete. Entscheidend ist allerdings, wenn sich Nachbarn von der Gartenparty nebenan belästigt fühlen. "Und das eröffnet natürlich ein großes Spannungsfeld", sagt Vorberg. "Da sind nicht Lärmgrenzen gefragt, sondern gesunder Menschenverstand." Im Allgemeinen gilt: Ab 22 Uhr gibt's Musik draußen höchstens in Zimmerlautstärke. Bei Außengastronomie darf es bis Mitternacht lauter sein, allerdings komplett ohne Musik. "Der Geräuschpegel von Gesprächen der Gäste muss bis dahin von Anwohnern akzeptiert werden", sagt Vorberg.

Von alledem gibt es aber auch Ausnahmen. Nach einem neuen Runderlass zum Freizeitlärm aus dem NRW-Umweltministerium können Städte und Gemeinden bis zu 18 Ausnahmen im Jahr etwa für Brauchtumsveranstaltungen (wie Schützenfeste) genehmigen. Im Festzelt darf meist bis mindestens Mitternacht, häufig auch bis 1 oder sogar 2 Uhr laut gefeiert werden. Und der Minister hat auch die Möglichkeit eingeräumt, die Nachtruhe auf 23 Uhr in Ausnahmefällen zu verschieben.

Wer sich nicht an die Lärmschutzregeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. In einfachen Fällen kann das eine mündliche Verwarnung sein. Wird ein Bußgeld fällig, liegt das zwischen 50 und 5000 Euro je nach Schwere des Falls. Es gibt Bands, die das auf Open-Air-Tourneen gleich mit einkalkulieren. Auch der Sparkassenpark war davon schon betroffen. "Aber bis jetzt haben wir alles zusammen mit den Behörden immer gut im Griff gehabt", sagt Hilgers.

(RP)
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