Mönchengladbach Die großen Tonnen rollen an

Mönchengladbach · Die Rolltonnen kommen - das zumindest hat der Rat der Stadt entschieden. Die Grünen hatten die FDP an ihrer Seite, scheiterten aber mit ihrem Antrag, das neue Abfall-Konzept der Stadttochter Mags zu ändern. Die große Koalition aus CDU und SPD hält an dem System der Mags fest: 2019 werden Rolltonnen eingeführt mit einem Fassungsvermögen von wahlweise 60, 120 oder 240 Litern, die alle 14 Tage geleert werden.

Die Mülltonnen von Grundstücken, auf denen nur eine Person lebt (das betrifft Single-Haushalte im Einfamilienhaus, nicht in Mehrfamilienhäusern), können auch alle vier Wochen geleert werden. Zudem können Bürger sich die Tonne auch wöchentlich leeren lassen - jedoch gegen eine zusätzliche Gebühr. Die FDP hatte ihren Antrag zurückgezogen, eine Tonne mit 35 Litern Fassungsvolumen einzuführen. Dies aber nur, weil ihre Forderung in dem umfassenderen Antrag der Grünen enthalten war. Nach Vorstellung von Grün-Gelb käme eine 120-Liter-Tonne mit einem 35-Liter-Einsatz den Wünschen der Bürger am nächsten. In den Ausarbeitungen von Mags und des Insa-Instituts war dies als machbar eingestuft, aber nicht empfohlen worden.

Die Grünen verlangten zudem kostenfreie Windel-Müllsäcke, eine Abrechnung der Müllgebühren nach einem genauen Chip-Kontrollsystem - und einen Ratsbürgerentscheid: "Man kann den Leuten doch freistellen, in welchen Tonnen sie den Abfall entsorgen", sagte Boris Wolkowski (Grüne) und griff die Berechnungsbasis der Mags scharf an: "Es ist eine Mär, dass die Kosten für den Bürger sinken. So wird eine Volumenerhöhung beschlossen - und damit eine Kostenerhöhung." Die Grünen verlangten, 8,5 Liter Restmüll pro Person und Woche als Berechnungsgrundlage, die Mags legt 20 Liter zugrunde (ohne Nutzung einer Biotonne). SPD und CDU verteidigten die Vorlage der Mags. "Wir schaffen ein Standardsystem, das weiterentwickelt werden kann", sagte Felix Heinrichs (SPD).

Ob es einen erneuten Bürgerentscheid über Mülltonnen geben wird, ist offen. Ein entsprechendes Begehren müssten vier Prozent aller Wahlberechtigten unterschreiben.

(angr/dr)
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