Mönchengladbach Die Energiearmut bleibt ein Problem

Mönchengladbach · Seit knapp drei Jahren ist die Stadt eine der Kommunen, die sich am Projekt "NRW bekämpft Energiearmut" beteiligen. Die Beratungsangebote werden bereitwillig angenommen. Dennoch kämpfen viele Gladbacher gegen eine Stromsperre.

Die gute Nachricht vorneweg: Die Zahl der Stromsperren, die wegen versäumter Zahlungen für den Energieverbrauch von Versorgern in Mönchengladbach verhängt werden, ist entgegen dem Bundestrend gleichbleibend. Die Schlechte hinterher: Die Energiearmut bleibt ein schwerwiegendes Problem vieler Gladbacher Bürger.

Anfang 2013 startete das Modellprojekt "NRW bekämpft Energiearmut" in Mönchengladbach. Die Stadt ist eine von acht Kommunen, in denen das vom NRW-Verbraucherschutzministerium, der Verbraucherzentrale NRW und regionalen Energieversorgern ins Leben gerufene Programm läuft. Das Ministerium unterstützt das Projekt, das auf drei Jahre ausgelegt ist, mit 1,5 Millionen Euro, der Energieversorger NEW gibt in seinem Verbreitungsgebiet rund 30.000 Euro jährlich hinzu.

Das Projekt erfreut sich bei vielen Menschen, die von der Energiearmut bedroht oder bereits betroffen sind, großer Beleibtheit. "Es gibt eine extreme Nachfrage nach Beratungen im Rahmen des Projekts", sagt Ursula Winbeck, Fachberaterin im Bereich Energiearmut bei der Verbraucherzentrale. Seit Oktober 2012 haben sich in Nordrhein-Westfalen 2275 Haushalte in 5600 Terminen beraten lassen. Auch in Mönchengladbach läuft das Projekt auf Hochtouren. Im letzten Jahr gab es in der Stadt 105 Ratsuchende. "Wir haben nie Werbung machen müssen. Das Projekt ist ein Selbstläufer", so Winbeck.

Das Projekt ist erfolgreich, doch genau dieser Erfolg zeigt auch, dass die Energiearmut weiterhin ein Problem für viele Haushalte in der Stadt ist. "Wir bearbeiten hier immer wieder Fälle in diesem Bereich", sagt auch Bernd Brockmann vom Netzwerk der Schuldnerberatung in Mönchengladbach. Rund zehn Prozent der Menschen, die dort nach Hilfe suchen, haben Probleme, die Rechnungen für ihre Energiekosten zu begleichen. "In einem Fall erzählte mir eine Frau, sie koche mittlerweile mit einem Teelicht, weil sie keinen Strom habe", so Brockmann. Auch die Verbraucherzentrale gibt an, dass Mönchengladbach bei den Fallzahlen der Beratungen stark vertreten ist.

Die Gründe dafür, dass Menschen ihre Energiekosten nicht bezahlen können, sind sehr verschieden. "Zum einen sind dies die hohen Energiekosten. Aber auch Schulden in anderen Bereichen können eine Rolle spielen", so Ursula Winbeck. Dass Schulden überhaupt entstehen, habe auch einen weiteren Grund: "Manche Betroffene verfügen über keine Finanz- und Planungskompetenz", sagt Winbeck.

So verschieden die Gründe für eine drohende Stromsperre sind, so gemischt ist auch die Gruppe von Betroffenen. "Das geht quer durch die Bevölkerung. Viele junge Menschen nehmen das Problem nicht ernst oder haben schlicht kein Geld. Auch Familien, bei denen ein Arbeiter wegfällt, sind oft betroffen, genauso wie Alleinerziehende", sagt Bernd Brockmann von der Schuldnerberatung. Laut NEW sind über 51 Prozent der Ratsuchenden Verbraucher, die Hartz IV beziehen.

Zwar gibt es nach Angaben der NEW im Vergleich zum Vorjahr keine signifikanten Veränderungen bei den Zahlen verhängter Stromsperren (6700 im letzten Jahr) im Verbreitungsgebiet. Auch die Verbraucherzentrale spricht von "Wellenbewegungen", in denen die Ratsuchenden um Hilfe bitten. Doch ist ein anderer Trend zu erkennen: Kamen früher viele Menschen in die Beratung, die bereits mit einer Sperre zu kämpfen hatten, lassen sich nun viele bereits beraten, bevor es zu spät ist. "Wenn man Hilfe sucht, bevor die Stromsperre da ist, gibt es noch die Möglichkeit, mit dem Versorger zu verhandeln", so Ursula Winbeck.

Wer sich Schulden aufgehalst hat, sollte diese in einer bestimmten Reihenfolge abzahlen. "Man sollte immer die elementaren Schulden, Miete und Energiekosten, als erstes begleichen, damit die Existenz nicht gefährdet ist", sagt Brockmann. Bevor die Sperre in Kraft tritt, erhält der betroffene Haushalt Erinnerungen, Mahnungen und schließlich eine schriftliche Sperrankündigung. Die Androhung einer Sperrung muss laut Gesetzgeber vier Wochen im Voraus erfolgen. Die Mitarbeiter der NEW nehmen die Sperrungen vor Ort vor, Fernsperrungen sind derzeit nicht möglich.

(RP)
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