Mönchengladbach Dichtigkeit: Neue Regeln helfen Eigentümern

Mönchengladbach · Die vom NRW-Wassergesetz seit 1994 vorgeschriebene Pflicht zur Dichtheitsprüfung des privaten Abwasseranschlusses bis zum Ende des Jahres 2015 sorgte in den vergangenen Jahren bei Eigentümern vor allem für eins: Verwirrung.

Betrugsfälle vermeintlicher Sachkundiger und eine erneute Änderung des Gesetzes trugen dazu bei. Mit der Aufnahme eines Paragraphen zur Dichtheitsprüfung in die Satzung der Stadt reagiert der Stadtrat nun auf die Unsicherheit und Verwirrung der Bürger. Neben grundsätzlichen Regelungen, die bei der Dichtheitsprüfung zu beachten sind, wird nun auch eine Verkürzung des Prüfungszeitraumes aufgenommen. Betroffen von der städtischen Regelung sind 77 000 Haushalte in Mönchengladbach, deren Anschluss vor dem 1. Januar 1965 vorgenommen wurde.

Alte Prüfbescheinigung gültig

"Für die Hausbesitzer bedeuten die neuen Vorschriften vor allen Dingen eine erhebliche Verkürzung des verbleibenden Prüfungszeitraumes", erklärt Leo Ungerechts vom Handwerksverband zertifizierter Sachkundiger für die Dichtheitsprüfung. So müssen in der Wasserschutzzone II gelegene Grundstücke bis Ende nächsten Jahres die Untersuchung vornehmen lassen. In den Wasserschutzzonen III A und III B bleibt den Eigentümern bis zum Ende des Jahres 2012 beziehungsweise 2013 Zeit.

Minutiös legt die neue Satzung die einzelnen Schritte der durchschnittlich 300 Euro teuren Dichtheitsprüfung dar. "Nur zertifizierte Sachkundige dürfen die Untersuchung durchführen. Diese müssen nun Lagepläne, Protokolle und sogar Videoaufnahmen von der Untersuchung des Abwasseranschluss anfertigen", berichtet Ungerechts. Innerhalb eines Monats sind diese Unterlagen bei der Stadt oder der NVV einzureichen. "Einige Unklarheiten konnten so beseitigt werden. Die Bürger haben nun eindeutige Richtlinien, an die sie sich halten können", so Walter Schröders von der Pressestelle der Stadt.

Die Stadt bestätigt Grundstückbesitzern, die bereits eine Dichtheitsprüfung vorgenommen haben, gegen Vorlage der zu dem Zeitpunkt ausgestellten "A-Prüfbescheinigung" die Untersuchung. "Erst in 20 Jahren ist dann wieder eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen", erklärt der Stadt-Sprecher.

Um in den kommenden Jahren einen möglichst reibungslosen Ablauf der Prüfungsarbeiten zu garantieren, hat die NVV mehrere Beratungsstellen für Hausbesitzer eingerichtet. Mit Informationen und einer Liste der Sachkundigen in der Stadt im Internet unter www.nvv-ag.de sowie einer telefonischen Beratung unter Tel. 01801 688688 wollen Stadt und NVV so mehr Transparenz bei dem Thema ermöglichen.

(RP)
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