Mönchengladbach DGB: Viele Fachkräfte werden als Minijobber verheizt

Mönchengladbach · Der Deutsche Gewerkschafts-Bund (DGB) schlägt Alarm: "Fast jeder zweite Minijobber in Mönchengladbach hat eine Ausbildung oder einen akademischen Abschluss", sagt Ortsvorsitzender Hans Lehmann. "Es ist doch absurd, dass in einigen Bereichen häufig über Fachkräftemangel geklagt wird, aber die vorhandenen Arbeitskräfte dann nur geringfügig beschäftigt werden." In Mönchengladbach arbeiteten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 27.513 Minijobber (Stand: März 2015). Davon hätten 11.397 einen Berufsabschluss und 1300 einen akademischen Abschluss. Insgesamt seien das also 12.697 Fachkräfte.

Der DGB fordert, Minijobs in sozialversicherte und existenzsichernde Beschäftigung umzuwandeln. Die Mehrheit der 19.274 Mönchengladbacher, die ausschließlich in Minijobs beschäftigt sind, wünschten sich eine Ausweitung der Arbeitszeit und damit einhergehend eine Erhöhung des Einkommens, so Lehmann weiter. "Es wird Zeit, dass dieses Thema in den Fokus aller arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Akteure rückt und diese sich dieser Aufgaben annehmen. Gefordert sind hier natürlich vor allem die Arbeitgeber im Bereich der Pflege und dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die häufig über einen Fachkräftemangel klagen." Gleichzeitig sollte das Jobcenter mit einer Qualifizierungsoffensive den 5435 Minijobbern ohne Berufsabschluss den Weg in eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung öffnen.

Minijobber dürfen monatlich maximal 450 Euro verdienen und sind von den Sozialversicherungen weitgehend ausgenommen. Beschäftigte stehen mit einem sozialversicherten Job weitaus besser da. So erhalten Frauen mit nur einem Minijob kein regelmäßiges Mutterschaftsgeld. Auch andere Leistungen, die für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte selbstverständlich sind, erhalten Minijobber nicht oder nur eingeschränkt: Krankengeld zur Kinderpflege gibt es genauso wenig wie Krankengeld für den Fall, dass sie selbst längerfristig erkranken. Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihnen entgehen Ansprüche und Vorteile der Sozialversicherung.

(tler)
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