Mönchengladbach Detektiv konnte diebisches Pärchen nicht aufhalten

Mönchengladbach · Offenbar wollte das frühere Liebespaar gestern auf der Anklagebank im Gerichtssaal möglichst großen Abstand voneinander halten. Sowohl neben dem Mönchengladbacher (47) als auch neben der Jüchenerin (53) saßen deren Anwälte. Die Ex-Partner mussten sich vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts wegen gemeinschaftlichen schweren räuberischen Diebstahls verantworten. Am 12. Mai 2015 waren die Angeklagten in einem Baumarkt an der Mittelstraße aufgefallen, als sie mit einem unbezahlten Gartenstuhl im Fahrzeug der Frau verschwinden wollten. Das frühere Paar gab zu, den Gartenstuhl im Wert von 19,99 Euro an der Kasse nicht bezahlt zu haben. Aber dann versuchten die beiden, sich gegenseitig zu belasten. Der Wagen war mit zwölf Paketen Blumenerde, Grillkohle sowie dem nicht bezahlten Gartenstuhl beladen. Als die 53-Jährige den Wagen bereits startete, klopfte ein Ladendetektiv an die Scheibe. Doch die Frau schüttelte nur den Kopf und fuhr weiter. Der Detektiv musste zur Seite springen, weil die Fahrerin erneut anfuhr. "Wir haben gedacht, der Mann sei ein Junkie. Er war tätowiert. Wir haben nicht angehalten," verteidigte sich die Angeklagte sinngemäß. Doch der Detektiv hatte den beiden damals seinen Ausweis gezeigt und war überhaupt nicht tätowiert", so der Mann in seiner Zeugenaussage. Erst als die Angeklagten bereits den Parkplatz des Baumarktes verlassen hatten, soll die Jüchenerin sinngemäß gesagt haben: "Oh, jetzt haben wir den Gartenstuhl nicht bezahlt".

Doch weder das Gericht noch die Staatsanwältin glaubten den beiden Angeklagten. Zwar nahm man dem früheren Paar ab, dass es damals eine Kurzschlusshandlung beging, als es das Fahrzeug nicht anhielt und sich den Gartenstuhl unbedingt sichern wollte. Wegen räuberischen Diebstahls wurde die Fahrerin des Pkw zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann erhielt wegen Beihilfe zum räuberischen Diebstahl zehn Monate Haft. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten akzeptierten die Urteile sofort.

(RP)
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