Mönchengladbach Den Arzt in die Verantwortung nehmen

Mönchengladbach · Beim Ratgeberabend "Alles was Recht ist" von Rheinischer Post und Gladbacher Justizbehörden geht es am 16. November um medizinische Behandlungsfehler. Drei Referenten erklären, wie Patienten ihr Recht durchsetzen können.

 Patienten, die glauben, falsch behandelt worden zu sein, sollten laut Experten zunächst das persönliche Gespräch mit ihrem Arzt suchen. Ist dieses nicht zufriedenstellend, gibt es verschiedene Wege, sich zu wehren.

Patienten, die glauben, falsch behandelt worden zu sein, sollten laut Experten zunächst das persönliche Gespräch mit ihrem Arzt suchen. Ist dieses nicht zufriedenstellend, gibt es verschiedene Wege, sich zu wehren.

Foto: Klaus Dieker

Auch Monate nach der erfolgsversprechenden Knie-OP sind die Schmerzen noch da, ist die Bewegung eingeschränkt, wächst der Frust. Der Patient fragt sich, ob die Operation überhaupt nötig war und sein Leiden nicht vielleicht noch verschlimmert hat. Dem Arzt einen Fehler nachzuweisen, ist jedoch schwierig.

Um Behandlungsfehler, deren Konsequenzen und den richtigen Weg der betroffenen Patienten durch die Instanzen und Behörden geht es am Montag, 16. November, um 19 Uhr bei einem Themenabend im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Alles was Recht ist" - einer Kooperationsveranstaltung von Rheinischer Post, dem Land- und Amtsgericht Mönchengladbach sowie dem Anwaltverein Mönchengladbach.

Drei Experten werden dem interessierten Publikum an diesem Abend im Schwurgerichtssaal des Landgerichts an der Hohenzollernstraße Rede und Antwort stehen. Professor Dr. med. Hans Friedrich Kienzle, geschäftsführendes Mitglied der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein, wird den Anfang machen. In seinem Vortrag wird Kienzle auf die Zusammensetzung der Gutachterkommission, die Aufgaben und die Vorgehensweise der Gutachter eingehen. Die Gutachterkommission ist gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine der Stellen, an die sich Patienten, die glauben, falsch behandelt worden zu sein, wenden können.

"Pro Jahr gehen bei uns etwa 2200 Anträge von Patienten ein", sagt Kienzle. Bei 28 Prozent der gestellten Anträge stellte die Kommission im vergangenen Jahr am Ende des Verfahrens tatsächlich einen Behandlungsfehler fest. Bis dahin kann es allerdings bis zu einem Jahr dauern, denn die Gutachten, die angefertigt werden müssen, sind aufwendig.

Den zweiten Vortrag hält Heinz Ruland, Fachanwalt für Familien- und Medizinrecht in der Mönchengladbacher Kanzlei Korn, Voigtsberger und Partner. Er rät seinen Mandanten, die ihrer Meinung nach falsch behandelt wurden, zunächst einmal mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. "Er ist schließlich der vermeintliche Verursacher", so Ruland. Der Anwalt weiß aber auch, dass ein solches "Reklamationsgespräch" mit vielen Ärzten oft aus Zeitgründen nicht möglich ist. Als weiteren Weg schlägt der Experte die Kontaktaufnahme mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder der Gutachterkommission der Ärztekammer vor. "Von Privatgutachten ist abzuraten. Die können sehr teuer werden", so Ruland.

Ulrich Gebelhoff, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, wird zum Schluss des Vortrags-Parts aus seiner richterlichen Erfahrung mit Fällen von Behandlungsfehlern berichten. Während die Gutachterkommission und der Medizinische Dienst nur über das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eines Behandlungsfehlers entscheiden können, geht es vor Gericht meist um Schmerzensgeldzahlungen. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer bis Montag, 9. November, unter aktionen.mg@rheinische-post.de an. Alternativ können sie auch einen Brief an Rheinische Post, Lüpertzender Straße 161 in 41061 Mönchengladbach, senden.

(ls)
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