Mönchengladbach Das bedeutet ein NPD-Verbot für den Rat

Mönchengladbach · Gladbach zählt zu den zwölf Kommunen in NRW, in denen jeweils ein NPD-Vertreter im Rat sitzt. In der Stadt ist es Manfred Frentzen. Bei einem NPD-Verbot könnte er sein Mandat verlieren - und fast 700 Euro Aufwandsentschädigung.

 Die Richter in Karlsruhe entscheiden über ein Verbot der Partei NPD.

Die Richter in Karlsruhe entscheiden über ein Verbot der Partei NPD.

Foto: dpa, pg pil

Wenn der ehemalige OB Norbert Bude (SPD) über seine Zeit als erster Bürger der Stadt erzählt, dann ärgert er sich über eine Sache sehr: Als er 2008 seine Stadtkasse anweisen musste, rund 28.000 Euro an die NPD zu überweisen. Es handelte sich um die "Auszahlung von Geschäftszuwendungen" an eine politische Gruppe im Rat: die NPD. Seinerzeit nutzten die rechten Ratsmitglieder Pascal Geyer und Wolfgang Geilenkirchen die von der früheren schwarz-gelben Landesregierung geänderte Gemeindeordnung weidlich aus: Sie waren zwar fast nie bei Ratssitzungen, das Geld bekam die NPD trotzdem aufs Konto. Und überlegte sogar, diese Summe aus Gladbach in den Kauf eines Hauses in Krefeld zu stecken, um es zur NPD-Zentrale auszubauen. Diese Absicht scheiterte.

Bude hat damals aus seinem Herzen keine Mördergrube gemacht und ein Verbotsverfahren gegen die NPD gefordert. Seit Dienstag läuft es. Und es könnte, falls es zum Verbot der rechten Partei führt, zum Ende der NPD im Gladbacher Rat (Kommunalwahl-Ergebnis 2014: 0,9 %) führen. Denn im Paragraf 46 des Kommunalwahlgesetzes NRW heißt es: "Wird eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, so verlieren die Vertreter, die dieser Partei oder Teilorganisation zur Zeit der Antragstellung oder der Verkündung des Urteils angehören, ihren Sitz. Die nach Absatz 1 freigewordenen Sitze bleiben unbesetzt . . ."

Treffen würde es den NPD-Ratsherrn Manfred Frentzen, der im Gegensatz zu Geyer und Geilenkirchen zumindest eines für sich in Anspruch nehmen kann: Er ist häufiger im Rat anwesend. Seine politische Arbeit in diesem Gremium ist aber kaum wahrnehmbar. Frentzen, der 2009 als OB-Kandidat der NPD antrat und 1094 Stimmen bekam (1,2 Prozent) und auch einmal Beisitzer im Landesvorstand war, erhält als Ratsherr monatlich 481,30 Euro an Aufwandsentschädigung und weitere 212,81 Euro im Monat als Zuwendung für fraktionslose Ratsmitglieder.

Diese Gelder entfallen sofort, wenn sein Ratsmandat erlischt. Frentzen ist NRW-weit nicht das einzige NPD-Ratsmitglied. In weiteren elf Kommunen sitzt jeweils ein NPD-Vertreter. Interessant wird es sein, wie die NPD taktisch agiert, wenn sich ein Verbot andeuten sollte. Da das Ratsmandat personengebunden ist, könnte Frentzen zum Beispiel rechtzeitig aus der Partei austreten, dann aber weiter als fraktionsloses Mitglied im Mönchengladbacher Rat sitzen. Und er bekäme dann natürlich auch weiter seine Aufwandsentschädigung. Dieses Vorgehen ist nicht selten.

Zuletzt haben Bernd Püllen (Austritt aus der FWG) und Hans Werner Schoutz (früher AfD) ihre Parteien verlassen und waren bzw. sind weiter als fraktionslose Mitglieder im Stadtrat.

(RP)
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