Mönchengladbach Bewährung für zwei Gewalttäter aus Gladbach

Mönchengladbach · Sie verschleppten einen 17-Jährigen, fesselten und quälten ihn mit einem Elektrokabel. Jetzt sind die Männer verurteilt.

Nach einem drei Tage langen Prozess hat die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts gestern einen 24 Jahre alte Mönchengladbacher und den 19-Jährigen Mittäter wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung verurteilt. Die beiden Angeklagten hatten bereits zu Prozessbeginn zugegeben, am 18. August 2014 einen Schüler (17) in die elterliche Wohnung des 24-Jährigen verschleppt und dort stundenlang gefesselt und gequält zu haben. Der ältere Angeklagte, mehrfach vorbelastet, bekam gestern eine zweijährige Freiheitsstrafe. Der 19-jährige Komplize, nicht vorbestraft, erhielt eine einjährige Jugendstrafe. Die Angeklagten müssen die Strafen nicht verbüßen. Das Gericht setzte sie zur Bewährung aus.

Am Ende des Prozesses stand fest, dass den jungen Männern der ursprüngliche Vorwurf des "Erpresserischen Menschenraubs" nicht zu beweisen war. Außerdem hatten sich die beiden zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereiterklärt. Der 24-Jährige übergab gestern noch im Gerichtssaal in einem Kuvert 1000 Euro Schmerzensgeld für das 17-jährige Opfer. Der 19-Jährige verpflichtete sich, die 1000 Euro in Raten an den Schüler zu zahlen.

In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers auf die außergewöhnliche Tat ein. Der 17-Jährige sollte Drogen für die Angeklagten verkaufen und ihnen dann das Geld abliefern. Doch der Schüler habe sich nicht mehr gemeldet. Er schulde ihnen noch ein paar hundert Euro. Aber auf das Geld sei es ihnen nicht mehr angekommen. "Der Schüler sollte von uns eine Abreibung bekommen", hatten sich die Angeklagten verteidigt. "Die wollten Geld von mir", hatte sich auch das Opfer im Prozess erinnert. Aber dann sei davon bald keine Rede mehr gewesen. "Die haben mich damals mit einem Elektrokabel an einen Stuhl gefesselt, geknebelt und geschlagen. Dann haben sie mich in einen Karton gesteckt und auf den Kopf geschlagen", hatte sich das Opfer im Gerichtssaal beschwert. Dabei sei auch ein Baseballschläger zum Einsatz gekommen.

Am Ende entschuldigten sich die Angeklagten bei dem Opfer. Die Gladbacher kommen zwar mit einer Bewährungsstrafe davon, müssen sich aber bei der Drogenberatung melden. Falls den Drogenkonsumenten eine Entwöhnungsbehandlung empfohlen wird, müssen sie eine Therapie absolvieren. Verstoßen die jungen Männer gegen die Bewährungsauflagen, müssen sie die Haftstrafen verbüßen.

(RP)
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