Mönchengladbach Betrunkene beleidigte Notfall-Helfer: Geldstrafe

Mönchengladbach · An die Nacht vom 30. April könne sie sich überhaupt nicht erinnern, erklärte die 20-jährige Mönchengladbacherin, als sie vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Als der 46 Jahre alte Notfall-Sanitäter den Gerichtssaal betrat, sagte die junge Frau: "An ihn kann ich mich auch nicht erinnern". Dann verfolgte sie die Aussage des Zeugen schweigend. "Es war kein netter Einsatz am Balderich", erinnerte sich dagegen der Notfallhelfer, der seit 25 Jahren solche Einsätze fährt. Die Freunde führten den Mann zur Toilette, wo die junge Frau volltrunken und hilflos in der Ecke lag. Die Freunde wollten sie dort nicht liegenlassen. Doch der 46-jährige Sanitäter hatte nicht den Eindruck, "dass sie von uns gerettet werden wollte". Sie versuchte, sich von der Trage zu werfen, schlug wild um sich und beleidigte mich". "Als Wichser und Hurensohn beschimpfte sie mich", so der Zeuge. Der Einsatz habe abgebrochen und die tobende Frau der Polizei übergeben werden müssen. Bei der Polizei habe die 20-Jährige die gleichen Beleidigungen wiederholt. Die Beamten hätten ihr Handschellen angelegt. So einen Einsatz habe er noch nie erlebt, beschwerte sich der Notfall-Helfer.

Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe empfahl für die junge Frau noch die Anwendung von Jugendstrafrecht. Sie habe ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Altenheim abgeleistet. Ab Januar 2017 wolle sie an einer Altenpflegehelfer-Ausbildung teilnehmen. Der Notfall-Helfer hatte die Angeklagte, die damals einen Alkoholpegel von 2,3 Promille hatte, angezeigt. "Warum hat sie sich nicht wenigstens bei dem Sanitäter entschuldigt", meinte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Die Angeklagte senkte nur den Kopf und schwieg auch weiterhin. 2014 war sie schon einmal wegen Beleidigung und Körperverletzung aufgefallen, was allerdings ohne Konsequenzen geblieben war. Diesmal verwarnte der Jugendrichter die 20-Jährige wegen Beleidigung. Sie muss eine Geldbuße von 250 Euro an den Förderverein der Jugendgerichtshilfe zahlen. Außerdem muss die Mönchengladbacherin an einem Wochenendseminar teilnehmen, das sich mit den Themen "Sucht und Rausch" befasst. Erfüllt die 20-Jährige die Auflagen des Amtsgerichts nicht, muss die junge Frau erneut auf einer Anklagebank Platz nehmen.

(RP)
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