Mönchengladbach Betrüger kam mit Bewährungsstrafe davon

Mönchengladbach · Ein 24-Jähriger hatte sich mit falschen Angaben einen 31.000 Euro teuren Mercedes erschwindelt. Erst nach längerem Zögern war er geständnisbereit. Nun muss er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Für den Auftritt vor Gericht präsentierte sich der Angeklagte (24) im dunkelgrauen Anzug. Zu dem seriösen Bekleidungsstil passten allerdings die Vorwürfe der Staatsanwältin nicht so ganz. Die Anklagevertreterin warf dem Mann aus Jülich vor, sich am 18. Mai 2012 von einem Autohändler in Mönchengladbach an der Krefelder Straße einen gebrauchten Mercedes im Wert von fast 31.000 Euro, verbunden mit einer Anzahlung von 6000 Euro und zusammen mit einem Darlehensvertrag über 29480 Euro, erschwindelt zu haben.

Der 24-Jährige aus Schwarzafrika soll damals im Autohaus eine gefälschte Kölner Adresse und eine ebenso unechte Gehaltsbescheinigung, angeblich von einem Steuerberater angefertigt, vorgelegt haben. Offensichtlich musste der Verteidiger des Angeklagten gestern viel Überredungskunst aufwenden, um den 24-Jährigen zu einem Geständnis vor Gericht zu bewegen. Insgesamt 13 Monate habe er über das Fahrzeug verfügt.

"Ich habe damals für eine afrikanische Firma gearbeitet und gedacht, ich könnte es schaffen", erklärte der Angeklagte. Im Juni 2013 sei der Wagen sichergestellt worden, ergänzte er traurig und fügte dann hinzu: "Ohne die falschen Angaben hätte ich das Auto doch nie bekommen. Es war aber idiotisch von mir". Das Fahrzeug sei beim Erwerb dreieinhalb Jahre alt gewesen, berichtete der Zeuge des Gladbacher Autohauses. Als Neuwagen habe das Auto einen Preis von 55 000 Euro gehabt. In einem Jahr verliere es 20 Prozent seines Wertes, hieß es in der Zeugenaussage. Der Angeklagte, der sich in der Gerichtsverhandlung ungewöhnlich emotionslos verhielt, ist kein unbeschriebenes Blatt: Er hat ein Vorstrafenregister mit 14 Eintragungen. In den meisten Fällen hatte der Kongolese gegen die Aufenthaltsgesetze verstoßen.

Aber er war auch mehrfach als Schwarzfahrer und ebenfalls schon als Betrüger und Urkundenfälscher aufgefallen. Dafür bekam er eine Geldstrafe von 1200 Euro, die jetzt vom Jugendschöffengericht in die neue Strafe einbezogen wird.

Am Ende verurteilte das Jugendschöffengericht den 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Der junge Mann muss die Strafe nicht verbüßen. Weil er seit Januar 2014 nicht wieder aufgefallen war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ganz ungeschoren kam er jedoch nicht davon: Er muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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