Mönchengladbach Berufsunfähigkeit: Streit mit der Versicherung vermeiden

Mönchengladbach · Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer. Dennoch sagen mehr als drei Viertel der auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte in einer Forsa-Umfrage, dass es im Schadensfall besonders häufig zu Streitigkeiten kommt. Der Anwaltverein Mönchengladbach erklärt, worauf Verbraucher beim Vertragsabschluss achten müssen: Weigert sich die Versicherung zu zahlen, hängt das meist mit den Gesundheitsfragen zusammen, die man beim Vertragsabschluss beantworten muss.

Die Versicherung zahlt unter Umständen nicht, wenn Verbraucher falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben. Das ist möglicherweise passiert, weil der Versicherungsvermittler erklärt hat, die Fragen hätten keine so große Bedeutung. Es kann selbst dann zu Streitigkeiten kommen, wenn Verbraucher alle Vorerkrankungen angegeben haben, die ihnen bekannt sind. "Manchmal tragen Ärzte Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen in die Krankenakte ein, von denen die Patienten gar nichts wissen", sagt Rechtsanwalt Michael Rost, Vorsitzender des Anwaltvereins. Deshalb könnten sie diese auch nicht angeben. "Die Versicherung kann das später als arglistige Täuschung auslegen", warnt Rost. Sie zahle dann nicht und der Versicherte erhalte auch seine Beiträge nicht zurück.

Um dies zu vermeiden, sollten Verbraucher alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Auch kurze, scheinbar unwichtige Erkrankungen müssen genannt werden. "Außerdem können Verbraucher bei der Krankenversicherung eine Liste mit allen Ärzten anfordern, bei denen sie in Behandlung waren. Häufig stehen in dieser Liste auch Diagnosen", rät Rost. Wenn Verbraucher die Liste an die Versicherung übermitteln und die Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Versicherung entbinden, kann die sich bei den Medizinern selbst über Diagnosen und Befunde erkundigen. So verbergen Versicherungsnehmer nichts, der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist vom Tisch.

Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, muss die BU-Versicherung anschreiben und eine ärztliche Bescheinigung mitschicken. Die Versicherung zahlt dann entweder oder hakt nach. "Sobald die Versicherung Nachfragen stellt, ist es Zeit, einen Anwalt einzuschalten", warnt Rechtsanwalt Rost. Er rät davon ab, die Fragen selbst zu beantworten. Im Zweifel werde die Situation dadurch noch komplizierter. Außerdem sei es wichtig, mit anwaltlicher Hilfe auf Augenhöhe mit der Versicherung zu agieren. Der Anwaltverein führt eine Liste mit den Schwerpunkt-Rechtsgebieten seiner Mitglieder. Die Geschäftsstelle ist unter Tel. 02161 177929 erreichbar.

(angr)
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