Massenentlassung in Mönchengladbach "Wir wollten einfach ein bisschen mehr Menschlichkeit"

Mönchengladbach · Die Entlassung von 44 Festangestellten und 170 Leiharbeitern bei der Mönchengladbacher Firma Bagel Direkt sorgt für Wirbel. Nach Darstellung der Gewerkschaft Verdi ist die Kündigung aus Angst vor einer Betriebsratsgründung erfolgt. Die Mitarbeiter sind fassunglos.

 An der Grunewaldstraße in Neuwerk, wo Tiefdruck Schwann-Bagel seinen Sitz hat, ist auch das 2006 gegründete Tochterunternehmen Bagel Direkt GmbH angesiedelt.

An der Grunewaldstraße in Neuwerk, wo Tiefdruck Schwann-Bagel seinen Sitz hat, ist auch das 2006 gegründete Tochterunternehmen Bagel Direkt GmbH angesiedelt.

Foto: Jörg Knappe

Mit einer Massenkündigung einen Betriebsrat verhindern? So lautet der Vorwurf vieler Mitarbeiter. Udo Bogner, Geschäftsführer von Bagel Direkt — ein Unternehmen das Werbebeilagen und Kataloge einschweißt — hatte dies bereits am Dienstag als "Falschaussage" bezeichnet. Man vermute vielmehr, dass die Gründung des Betriebsrates dazu diene, einen "Erzwingungsstreik zur Durchsetzung eines Tarifvertrages" zu nutzen. Damit verbunden sei eine für das Unternehmen "unbezahlbare Kostenstruktur".

Angestellte wollten mehr Aufmerksamkeit

Für die Büroangestellte Edith Buchs ist diese Darstellung unverständlich. "Wir hatten nicht vor zu streiken, wir wollten einfach ein bisschen mehr Menschlichkeit im Unternehmen", sagte sie mit Blick auf die geplante Betriebsratsgründung. Buchs kritisiert unter anderem die Situation der Beschäftigten in der Betriebshalle: "Im Winter müssen die Arbeiter die Lkw be- und entladen. Die haben keine vernünftige Arbeitskleidung und keine Handschuhe. Einmal kam ein Arbeiter mit von der Kälte feuerroten Händen zu mir, da kamen mir fast die Tränen", sagt sie.

Die Kündigungsbegründung könnte aus Sicht des Arbeitsrechtlers Markus Fischer anfechtbar sein: "Eine prophylaktische Kündigung von Mitarbeitern, weil man Lohnerhöhungen durch einen Tarifvertrag befürchtet, ist gesetzlich nicht durchsetzbar", sagt er.

Ist Entlassung zulässig?

Eine betriebsbedingte Massenkündigung der Beschäftigten sei zwar prinzipiell möglich, jedoch müssten dafür bestimmte Kriterien eingehalten werden: "Bei einer Massenentlassung ist der Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz dazu verpflichtet, die geplante Massenentlassung rechtzeitig anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam, so dass ein Arbeitnehmer hiergegen unter Beachtung der Drei-Wochen-Frist eine Kündigungsschutzklage einreichen könnte", sagt der Arbeitsrechtler.

Der zuständige Verdi-Gewerkschaftssekretär Jörg Krings geht davon aus, dass das Unternehmen diese Anzeige beim Arbeitsamt versäumt hat. "Erst am 18. März hat die Geschäftsführung überhaupt von der Ankündigung der Betriebsratswahl erfahren. Bereits am 8. April lagen bei den ersten Angestellten die Kündigungen vor. Da liegt kein Monat dazwischen", sagt Krings.

Der Gewerkschaftssekretär kündigte an, die arbeitsrechtliche Wirkung der Kündigungen überprüfen zu lassen und die Angestellten in Gesprächen mit der Unternehmensleitung zu unterstützen. Das Unternehmen hatte einigen Mitarbeitern angeboten, in einem Partnerunternehmen weiter beschäftigt zu werden. Buchs zufolge handelt es sich dabei um ein Leiharbeitsunternehmen.

Bagel Direkt war am Mittwoch für eine Stellungnahme zu den Verdi-Vorwürfen nicht zu erreichen.

(skr)
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