Mönchengladbach Ausbruchsversuch von Angeklagten misslang

Mönchengladbach · Ein 56-Jähriger soll zwei weitere Täter unter Druck gesetzt haben. Er schweigt zu den Vorwürfen.

Der Staatsanwalt wirft den drei Angeklagten vor, zwischen dem 15. Mai und dem 10. Juni 2014 gemeinsam einen Ausbruch aus dem Gefängnis geplant zu haben. Die 56, 32 und 57 Jahre alten Männer waren damals in der Zweiganstalt Mönchengladbach der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich 1 in einer Gemeinschaftszelle inhaftiert. Bei der abendlichen Essensausgabe wollten die zwei Mönchengladbacher und der Viersener die Justizvollzugsangestellten in den Haftraum zerren und mit Stuhlbeinen niederschlagen, so die Anklage. Tödliche Verletzungen der Beamten sollten offenbar in Kauf genommen werden. Doch der Ausbruchsversuch scheiterte, weil Justizvollzugsbeamte bei einer Zelldurchsuchung die versteckten Stuhlbeine entdeckt hatten. Die Stuhlbeine hatten die Angeklagten zuvor von einem Metallstuhl abgebrochen.

Zu einer geständigen Aussage hatten sich am zweiten Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht nur der 32-jährige Viersener und der 57 Jahre alte Mönchengladbacher bereiterklärt. Der 56-Jährige verfolgte den Prozess schweigend.

Doch er soll tatsächlich derjenige gewesen sein, "der auf jeden Fall abhauen wollte". Das hatte ein 55 Jahre alter Zeuge gehört, den damals Beamte in die Gemeinschaftszelle gebracht hatten. Er habe noch zehn Jahre vor sich, und die wolle er keinesfalls im Gefängnis verbringen, habe sich ihm der 56-jährige Häftling anvertraut, erinnerte sich der Zeuge im Gerichtssaal. "Und wenn dabei einer hops geht, egal", habe ihm der fluchtbereite Häftling erklärt, so der Zeuge. Aber wenn der 56-jährige nicht in der Haftzelle gewesen sei, habe der jüngere Häftling gesagt: "Ich lasse den nur reden". Eigentlich wolle er nicht an dem Gefängnisausbruch teilnehmen. Der 56-Jährige habe die beiden Mitangeklagten unter Druck gesetzt, berichtete der Zeuge im Gerichtssaal.

Wie die Rollen damals tatsächlich verteilt waren, ließen gestern die Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Martin Albrecht erkennen. Der Gutachter hatte sowohl den 57-jährigen Mönchengladbacher als auch den 32 Jahre alten Viersener untersucht. Den älteren Angeklagten schilderte der Sachverständige als schwache, unsichere, ängstliche Persönlichkeit, die an einer Lernbehinderung leide. Trotzdem sei der Mann schuldfähig. Der 57-Jährige ordne sich schnell unter. Der Angeklagte sei an einer gemeinschaftlichen Tat beteiligt, bei der gruppendynamische Faktoren eine Rolle spielten. Der Gladbacher sei strafrechtlich voll verantwortlich. Der Gutachter bezeichnete den Angeklagten als "klassischen Mitläufer". Auch den 32-Jährigen sah der psychiatrische Sachverständige als typischen Mitläufer. Der Angeklagte leide unter Schwachsinn und sei als Stotterer bereits in der Kindheit von anderen gehänselt worden. Der 32-jährige Analphabet habe schon mehrere Haftaufenthalte verbracht. Den Angeklagten könne man schnell beeinflussen. Aber der 32-Jährige sei strafrechtlich nur eingeschränkt verantwortlich zu machen, so der Gutachter. Der 32-Jährige sei in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt. "Dem durchsetzungsfähigen 56-jährigen Mithäftling war der Jüngere ausgeliefert", meinte der Sachverständige am Ende.

Der Schwurgerichts-Prozess wird mit den Plädoyers und mit der Urteilsverkündung fortgesetzt.

(RP)
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