Mönchengladbach Aufsichtsratsbezüge: Mal rauf, mal ein bisschen runter

Mönchengladbach · Eines vorweg: Seinen Lebensunterhalt alleine mit Aufsichtsratsposten in Gladbacher Stadttöchtern zu bestreiten, das wird schwierig. Fünfstellige Eurobeträge, zumal niedrige, lassen sich überhaupt nur bei der EWMG, der NEW und der Stadtsparkasse verdienen - so viel zum Vorurteil, dass sich Kommunalpolitiker in diesen Gremien die Taschen vollmachten. Und das bleibt auch so, wenn die Vergütungsordnung für die Mitglieder des Verwaltungsrates der neuen Stadtbetrieb Mönchengladbach AöR verabschiedet ist. Heute berät darüber der Finanzausschuss, abschließend zustimmen muss der Rat.

Demnach sind für Verwaltungsratsvergütungen des Stadtbetriebs insgesamt 57.000 Euro vorgesehen. Die Summe teilt sich wie folgt auf: 7200 Euro für den Vorsitzenden, 5400 Euro für seinen Stellvertreter, jeweils 3600 Euro für die zehn weiteren Mitglieder. Dazu kommen pro Mitglied 175 Euro pro Sitzung, wovon vier pro Jahr vorgesehen sind. Vergleicht man die Höhe der Pro-Kopf-Bezüge in den Aufsichts- beziehungsweise Verwaltungsräten der Stadttöchter, sind die der AöR am ehesten vergleichbar mit denen bei den Städtischen Kliniken.

Interessant ist dabei jedoch folgender Zusammenhang: Die Staffelung 7200/5400/3600 Euro ist nach RP-Informationen fast deckungsgleich mit derjenigen, die der Aufsichtsrat der NEW mobil & aktiv erhalten soll. Nur das Sitzungsgeld von 155 Euro weicht dort leicht ab. Allerdings gilt das alles erst ab der nächsten Amtsperiode, die nach der Kommunalwahl 2020 beginnt - bis dahin sind die Bezüge merklich höher. Die NEW hatte die Vergütungen - im Rahmen der Analyse von "Compliance-Richtlinien" - von der Rechtsanwaltsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Legal auf Angemessenheit hin überprüfen lassen. Daraufhin beschloss man im Mai 2015 die Senkung - die für Neubesetzungen greift, für aktuelle Mitglieder aber erst nach 2020.

Die Linken in Person von Torben Schultz hatten seinerzeit beantragt, die neue Regel bereits ab 1. Januar 2016 gelten zu lassen - der Vorstoß wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. "Wenn ich die Mandatsträgerabgabe an die Partei und ähnliches abziehe, habe ich nun trotzdem jeden Monat 125 Euro zu viel Aufwandsentschädigung von der NEW", sagt Schultz. "Ich habe mich entschieden, die daraus resultierenden 750 Euro für das erste Halbjahr 2016 zu spenden." An eine Fahrrad-Initiative für Flüchtlinge, im zweiten Halbjahr dann für eine andere Initiative. Keine Frage: Gälte die Neuregelung bereits heute, würde markant mehr Geld eingespart, das wiederum anteilig der Stadtkasse zugutekommen würde.

Dem gegenüber steht nach RP-Informationen eine aktuelle Erhöhung der Aufwandsentschädigungen des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse - nach vielen Jahren ohne Veränderungen. Zudem hat der Landtag zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen in kommunalen Gremien wie Rat und Bezirksvertretungen beschlossen.

(RP)
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