Mönchengladbach Angeklagter täuscht Straftat vor und fordert Freispruch

Mönchengladbach · Gestern musste ein 41-jähriger Mönchengladbacher vor dem Amtsgericht in Saal A 32 auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten "Vortäuschen einer Straftat" vor. Am 18. Oktober 2015 soll der 41-Jährige vor einem Mönchengladbacher Krankenhaus seinen Wagen angestellt haben. Nach dem Aufenthalt in der Klinik fuhr er das Auto laut Anklage gegen 23 Uhr weg, gleichwohl gab er dann am 19. Oktober bei der Polizei eine Strafanzeige auf. Sein Fahrzeug sei vor dem Krankenhaus gestohlen worden, behauptete er. Er sei danach zu Fuß gegangen.

Zu Beginn der Gerichtsverhandlung wollte der Gladbacher gar nichts sagen. Sein Verteidiger versuchte vergeblich, den Angeklagten zu einer Aussage zu überreden. Tatsächlich war damals dessen Fahrzeug unter einer Brücke ohne Aufbruchsspuren gefunden worden. Langsam wurde im Gerichtssaal bekannt, dass es diesmal nicht um eine alltägliche Straftat ging, sondern eher um eine tragische Ehescheidungs-Geschichte des Angeklagten und seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau. Die 36-jährige Noch-Ehefrau, der 16-jährige Sohn, ein Neffe und ein Freund waren in den Gerichtssaal gekommen. Offensichtlich hatten sie alle in der Tatnacht im Oktober 2015 vor der Wohnung des Ehepaares das Familienfahrzeug beobachtet, in dem der Angeklagte saß. Zwar hatte die Ehefrau den Partner nicht erkannt. Aber die anderen Zeugen hatten beobachtet, wie der Angeklagte mit dem angeblich gestohlenen Fahrzeug mehrmals an der Wohnung vorbeifuhr und dabei immer wieder die Lichter aufblendete.

Der Angeklagte lauschte den entlarvenden Zeugenaussagen mit hochrotem Kopf, war aber damit einverstanden, dass der 16-jährige Sohn nicht gegen den Vater aussagen musste. Der 41-Jährige verwickelte sich immer wieder in Widersprüche. In seinem Schlusswort beantragte er "Freispruch". Doch der mehrfach vorbestrafte Mann konnte weder den Staatsanwalt noch den Richter überzeugen. Wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilte das Gericht den Gladbacher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung. Allerdings muss er 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte reagierte schweigend.

(RP)
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