Mönchengladbach Angeklagter: "Ich lebe nicht von Einbruchs-Diebstählen"

Mönchengladbach · Justizwachtmeister brachten gestern den Mann (33) mit der kosovarischen Staatsangehörigkeit aus der Haft in den Gerichtssaal. Der Angeklagte sollte sich wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle in Erkelenzer Einfamilienhäuser vor dem Schöffengericht verantworten. Eine Dolmetscherin übersetzte die Anklage-Vorwürfe. So soll am 19. Dezember 2015 ein Einbrecher das Wohnzimmerfenster eines Hauses in Erkelenz aufgehebelt und unter anderem 500 Euro Bargeld erbeutet haben. Ebenfalls im Dezember 2015 soll aus einem Einfamilienhaus Schmuck im Wert von 8533 Euro und das Weihnachtsgeld für die Enkel im Wert von 2400 Euro gestohlen worden sein. Auch für einen weiteren Einbruch in ein Erkelenzer Einfamilienhaus machte die Anklagevertreterin den Mann verantwortlich. Aus diesem Haus soll der Angeklagte 300 Euro und drei Sparbücher gestohlen haben.

Bereitwillig berichtete der 33-Jährige, dass er 2002 nach Deutschland gekommen sei, eine Deutsche geheiratet habe, aber inzwischen getrennt lebe. Die Einbrüche in Erkelenz bestritt er allerdings. So etwas habe er nicht nötig. Im Kosovo habe er inzwischen sein Erbe verkauft und lebe von Mieteinnahmen und Immobiliengeschäften. Er betreue seine kranke Mutter. Seinen Kiosk habe er wieder abgemeldet. "Ich bin nie in Häuser eingebrochen", ließ er die Dolmetscherin übersetzen. In Verdacht war der Angeklagte geraten, als seine DNA-Spuren in den Häusern und vor allem in seinen Kleidungsstücken von Polizeibeamten gefunden worden waren. "Wie die DNA an die Tatorte gekommen ist, ist mir rätselhaft", so der Angeklagte im Gerichtssaal. "Familienmitglieder haben mir in meinem Haus und in meinem Garten bei Renovierungsarbeiten geholfen. Ich habe ihnen Kleidungsstücke überlassen", erklärte der Angeklagte. In solchen Kleidungsstücken hatten Polizeibeamte damals Mischspuren gefunden und darüber gestern in ihren Zeugenaussagen berichtet. Das überführt den Angeklagten nicht ohne weiteres. Deshalb wird der Prozess fortgesetzt. Verwandte und ein DNA-Sachverständiger sollen als Zeugen geladen werden.

(RP)
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