Mönchengladbach Am Ende entschuldigten sich die Angeklagten beim Opfer

Mönchengladbach · Ein Essener lud fünf fremde Jugendliche in seine Wohnung. Im Streit schlug ihn einer krankenhausreif.

Am 1. Juni 2016 waren die drei Mönchengladbacher (18 und 20 Jahre alt) abends mit einem Pkw nach Essen gefahren. Die zwei 18-Jährigen, die gestern vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen mussten, wollten damals in Essen "Party machen". Laut Anklage sollen sie sich in der Partynacht an einer Körperverletzung und einem Raub beteiligt haben, was sie aber bestritten. Einer der 18-Jährigen schilderte, wie sie damals in Essen vor einem Restaurant, inzwischen in einer Gruppe zu fünft, einen 28-jährigen Mann kennenlernten, der gegenüber wohnte. Aus dessen Fenster war laute Musik zu hören.

Es entspann sich ein Gespräch. Die fünf jungen Männer, deren Auto vor der Tür geparkt war, fragten, ob sie in der Wohnung des Esseners einen Joint rauchen könnten. Der 28-Jährige war einverstanden. Zuvor suchte die Gruppe einen Kiosk auf und versorgte sich mit Biervorrat. Einer der 18-Jährigen, der in der Wohnung versuchte, seinen Rausch auszuschlafen, erinnerte sich, einen Schlag gehört zu haben: "Plötzlich war es gefährlich geworden. Wir wollten verschwinden." Der 28-jährige Wohnungsinhaber erklärte als Zeuge, dass die zuvor friedliche Stimmung plötzlich umgeschlagen sei. Als er sagte, er habe etwas gegen Nazis, sei er sofort geschlagen worden. Als er dann zu Boden ging, sei er von mehreren getreten worden. "Ich habe dann gemerkt, dass inzwischen meine Bude ausgeräumt wurde", so der 28-Jährige, der damals einen Bruch in der Augenhöhle davon trug, der operiert werden musste.

Der 20-Jährige, der von Justizwachtmeistern aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht wurde, gab sich in seiner Zeugenaussage als Schläger zu erkennen: "Ich habe geschlagen. Die beiden Angeklagten haben damit nichts zu tun." Das gab er allerdings erst zu, als ihm der Richter sagte, dass er kein Recht habe, die Zeugenaussage zu verweigern. Am Ende gestand der 20-Jährige auch ein, damals aus der Wohnung ein Fernsehgerät, das Portemonnaie, DVD-Filme und ein Handy gestohlen und die Beute am Ende im Wagen der Gladbacher transportiert zu haben. "Das haben wir alles mit bekommen", gestanden die Angeklagten schließlich ein.

Nach Jugendstrafrecht erhielten die Angeklagten einen Schuldspruch mit Bewährung. Einer muss an das Opfer ein Schmerzensgeld von 800 Euro zahlen. Der Mitangeklagte muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Beide entschuldigten sich am Ende bei dem 28-jährigen Opfer.

(RP)
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