Mönchengladbach Abruptes Abbremsen: Busfahrer freigesprochen

Mönchengladbach · Der 54-jährige Busfahrer musste gestern zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht auf einer Anklagebank Platz nehmen. Seit zwei Jahren transportiert er Mönchengladbachs Bürger durch die Stadt. Weder sein Vorstrafenregister noch das Verkehrsregister des 54-Jährigen enthielt eine Eintragung. Aber gestern warf ihm die Staatsanwältin fahrlässige Körperverletzung vor. Am 31. August 2016 hatte der Mann gegen 11 Uhr mit seinem Bus die Aachener Straße befahren. Als er an der Kreuzung Aachener Straße/Luisenstraße stark bremsen musste, wurden drei Insassen verletzt, meistens mit Prellungen. Laut Anklage hätte er das vermeiden können.

Das sah der Angeklagte jedoch anders. Ruhig schilderte er, warum er damals den Bus so stark abbremsen musste. "Ich stand etwa 20 Meter vor der Ampelanlage, rechts neben mir war ein roter Pkw. Dann setzte sich der Pkw ohne Lichtzeichen plötzlich vor meinen Bus. Der wollte offenbar nach links abbiegen, was wohl durch Gegenverkehr verhindert wurde. Der Pkw bremste, was auch mich zum abrupten Bremsen zwang. Da war nicht mehr viel Abstand."

Nach dem Angeklagten mussten sich die drei Fahrgäste, die damals verletzt wurden, an die Fahrt vor einem Jahr erinnern. "Ich stand im Bus hinten, als der Fahrer vor der Kreuzung plötzlich beschleunigte. Plötzlich schlug die Ampel um. Der Bus bremste stark, so dass ich in die Mitte geschleudert wurde", erklärte eine 27-jährige Zeugin. Sie schrie, als der Bus weitergefahren war und nun hielt. Die 27-Jährige kam ins Krankenhaus. Sie hatte Prellungen erlitten. An ein rotes Auto konnte sie sich nicht erinnern.

Ein 77-jähriger Pensionär aus Erfurt saß ebenfalls mit seiner Frau im Bus. Die beiden schauten aus dem Fenster, weil sie etwas von der Stadt sehen wollten. Der 77-Jährige war durch die Vollbremsung zu Boden gefallen. Er war mit einer blutenden Armverletzung ebenfalls ins Krankenhaus gekommen. Auch das Ehepaar konnte sich nicht an einen Pkw erinnern, hatte aber auch nicht darauf geachtet. Der Angeklagte sei normal gefahren, erinnerte sich das Ehepaar.

Am Ende waren sich Staatsanwältin und Richter einig. Ein Fehlverhalten sei dem Busfahrer nicht zu beweisen. Die Widersprüche seien nicht aufzuklären. Der Busfahrer wurde freigesprochen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort