Mönchengladbach Abofalle: Wenn man viel zahlt für nichts

Mönchengladbach · Die Verbraucherzentrale warnt vor versteckten Beträgen auf der Telefonrechnung und rät zur Drittanbietersperre.

 Erst nach Monaten merken viele Kunden, dass sie für ein oder mehrere Abos zahlen, die sie gar nicht wollen.

Erst nach Monaten merken viele Kunden, dass sie für ein oder mehrere Abos zahlen, die sie gar nicht wollen.

Foto: Seybert

Die Fälle häufen sich. "Fast jeden Tag kommen Kunden zu uns, die für ungewollte Abos zahlen, die über die Mobilfunkrechnung abgebucht werden", sagt Edda Nowak von der Gladbacher Verbraucherzentrale. Seit zwei Jahren gehe das schon so, Tendenz steigend. Die Masche ist auch ziemlich lukrativ und fällt im Zeitalter von Telefonrechnungen, die auf Kundenportalen schlummern und nicht mehr in Papierform zugestellt werden, oft erst spät auf.

Die Abzocke funktioniert so: Der Nutzer klickt auf dem Smartphone versehentlich oder mit Absicht ein Werbebanner an. Drückt er dann noch auf einen Button beispielsweise zum Abspielen eines der beliebten Katzenvideos, aktiviert er, ohne es zu wissen, auch den Button "Kostenpflichtig bestellen". Letzteren kann er gar nicht sehen, weil er unter dem anderen Button verborgen ist. So etwas wird "i-Frame-Masking" genannt, ist also eine Maskerade. Eine, die es den Abzock-Unternehmen ermöglicht, fortan wöchentlich einen bestimmten Betrag über die Mobilfunkrechnung mit abzubuchen. Häufig sind es kleinere Beträge wie 1,99 oder 2,49 Euro pro Woche. "Vielen Kunden fällt das im ersten Monat gar nicht auf", weiß Nowak. "Weil sie oft gar nicht die Rechnung im Kundenportal einsehen, sondern nur auf den Kontoauszug schauen."

Zehn Euro mehr springen nicht direkt ins Auge, sondern bewegen sich unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle. Erst nach etlichen Monaten merken die Kunden, dass sie für ein oder mehrere Abos zahlen, die sie gar nicht wollen. Manchmal fällt die Masche sogar erst auf, wenn die Verbraucher mit einem vermeintlich zu teuren Handyvertrag in die Verbraucherzentrale kommen. "Bei einer Klientin haben wir festgestellt, dass sie für fünf Abos im Monat zusätzlich 175 Euro gezahlt hat, von denen sie keine Ahnung hatte", schildert die Beraterin einen besonders krassen Fall.

In solchen Fällen rät die Verbraucherzentrale, die Abos schnellstmöglich zu kündigen. Die Adressen der Anbieter erscheinen auf der Telefonrechnung, mit der die Beträge abgebucht werden. "Die Kündigung wird von den Anbietern meist sehr schnell akzeptiert", erklärt Nowak. Wesentlich schwieriger ist es dagegen, an das bereits gezahlte Geld zu kommen oder die letzte Rechnung entsprechend zu kürzen. Die Verbraucherzentrale hält Schreiben bereit, mit denen die unberechtigt abgebuchten Beträge zurückgefordert werden können - aber oft reagieren die Abo-Anbieter, die ihren Sitz meist im Ausland haben, auf Zypern etwa oder in Dubai, nicht darauf.

Die Maschen der Internet-Betrüger
Infos

Die Maschen der Internet-Betrüger

Infos
Foto: dpa, Kai Remmers

Kürzt der Kunde seine Rechnung um den umstrittenen Betrag und weist den Mobilfunkanbieter daraufhin, dass er nur die Telefonrechnung, nicht aber die Rechnung des Drittanbieters bezahlen wolle, kann das Probleme geben. "Das ist zwar rechtlich möglich, aber es kommt vor, dass der Mobilfunkanbieter trotzdem die SIM-Karte sperrt", so Nowak. "Dann braucht der Kunde starke Nerven und eine gute Rechtsschutzversicherung." Das tun sich viele bei Beträgen von zehn, 15 oder 20 Euro nicht an.

Was man mit alten Smartphones anfangen kann
10 Bilder

Was man mit alten Smartphones anfangen kann

10 Bilder

Am besten ist es also, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Prävention ist nämlich einfach: Der Kunde kann bei seinem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Dazu ist das Mobilfunkunternehmen gesetzlich verpflichtet. Fremde Firmen können dann keine Forderungen über die Telefonrechnung eintreiben. Das blockiert zwar auch bestimmte Bezahldienste per Handy, schützt aber sicher vor bösen Überraschungen. Auch bei den Smartphones von Kindern und Jugendlichen ist eine solche Sperre sinnvoll. Weitere Informationen und Musterbriefe finden sich unter www.verbraucherzentrale.nrw.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort