Mönchengladbach Abgewiesener Liebhaber würgte und bedrohte die Ex-Freundin

Mönchengladbach · Aggressiver Angeklagter muss wegen mehrerer Straftaten für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis sowie 18 Monate auf den Führerschein verzichten.

Völlig emotionslos reagierte der Angeklagte (30) auf die Bekanntgabe der Anklage. Tatsächlich musste der Staatsanwalt gestern zahlreiche Straftaten verlesen, die der Mönchengladbacher am 28. September 2014 begangen haben soll. Der gelernte Krankenpfleger zeigte sich im Wesentlichen geständig, verwies dabei aber auch auf Erinnerungslücken. Das Wort "Reue" indes tauchte in seiner Aussage nicht auf.

Tatsächlich soll der Angeklagte an jenem 28. September 2014 seine 31 Jahre alte Freundin gewürgt und bedroht haben: "Ich bringe dich um". Nach einem heftigen Streit wollte sich die Friseurin von ihm trennen. Von April bis September 2014 waren die beiden ein Paar. Aber die Frau mit den langen blonden Haaren beschwerte sich im Gerichtssaal: "Er hat mich sehr eingeengt und war eifersüchtig. Er hat sogar mein Handy kontrolliert".

Die Freundin informierte damals ihre Eltern, dass der Gladbacher ihr den Hals zugedrückt und sie bedroht habe. Doch der Angeklagte wollte verhindern, dass sie mit ihrem Vater die Polizei aufsuchte. Er setzte sich in sein Fahrzeug, trank den Rest aus einer Flasche Wodka-Blutorange und verfolgte den Wagen, in dem die Freundin und der Vater saßen. Dabei kam es zu einem Auffahrunfall. Die beiden Männer verließen ihre Fahrzeuge. Der Angeklagte griff den Vater (48) an. Beide landeten auf dem Boden. Der Angeklagte schlug den 48-Jährigen mehrmals mit der Faust auf den Kopf. Inzwischen waren andere Autofahrer auf den Unfall und die Männer am Boden aufmerksam geworden.

Eine mutige 42-Jährige war damals mit ihrem Arbeitgeber im Auto unterwegs. Sie sah, wie der ältere Mann auf den jüngeren Angeklagten einschlug. Sie mischte sich ein und trennte die Männer. Der Angeklagte setzte sich wieder in sein Fahrzeug, rammte beim Rückwärtsfahren einen anderen Wagen und überfuhr beim Vorwärtsfahren die 42-Jährige, die die Streithähne getrennt hatte. Sie flog bei dem Unfall über die Motorhaube und kam ins Krankenhaus. Der Angeklagte fuhr davon, ohne sich um das Unfallopfer und die von ihm beschädigten Fahrzeuge zu kümmern. Doch zahlreiche Zeugen hatten den Angeklagten damals beobachtet und erinnerten sich nun gestern im Gerichtssaal. Am Ende verurteilte das Schöffengericht den vorbestraften Mann wegen Körperverletzung, Bedrohung, Straßenverkehrsgefährdung, Sachbeschädigung und Unfallflucht zu drei Jahren und drei Monaten. Außerdem muss er 18 Monate auf den Führerschein verzichten.

(RP)
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