Mönchengladbach 49-Jähriger muss wegen schweren Raubes hinter Gitter

Mönchengladbach · Am Ende des Prozesses entschuldigte sich der Angeklagte: "Was ich da gemacht habe, war ein schwerer Fehler." Das ließ der 49-Jährige von einer Dolmetscherin übersetzen. Der Angeklagte, der im Frühjahr 2014 aus Albanien nach Deutschland gekommen war, musste sich gestern vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts wegen besonders schweren Raubes verantworten. Er habe in Mönchengladbach keine Arbeit gefunden und sich deshalb von einem Mazedonier für eine Beteiligung an einem bewaffneten Überfall auf eine Spielhalle in der Nähe des Bahnhofs überreden lassen. Bereits zu Prozessbeginn wiederholte der Angeklagte mit Hilfe seines Verteidigers das Geständnis, das er bei der Polizei abgelegt hatte.

Den Mazedonier, von dem er nur den Spitznamen kannte, lernte er in einem Wettbüro kennen. Der Mann habe ihm immer mal Zigaretten und Bier geschenkt. Gleich um die Ecke in einer Spielhalle seien immer 3000 Euro in der Kasse. "Die können wir uns doch holen", habe der Mazedonier ihn geködert. Der neue Freund besorgte Waffen und Masken. Außerdem besaß er ein Auto. Am 19. Juli 2014, morgens gegen 6 Uhr, drangen sie in die Spielhalle ein. Das Opfer, eine 49-jährige Angestellte, schilderte gestern, wie sie damals von den Männern mit einem Messer und mit einem Beil bedroht worden war. "Kasse auf und Geld, Geld", hätten die Männer geschrien. Die Frau erhielt zunächst Klebeband auf den Mund. Doch der Angeklagte riss es ihr schnell wieder ab. "Wir haben der Frau kein Haar gekrümmt", beteuerte der 49-Jährige. An dem Klebeband wurde jedoch später die DNA des Angeklagten gefunden. Als das Telefon klingelte und sich die Polizei in der Spielhalle meldete, verschwanden die Männer mit der Beute, die aber nur aus 300 Euro bestand. Sie fuhren mit dem Auto des Mazedoniers nach Düsseldorf. Doch dann stritten sich die Männer. Der Albaner fuhr zurück nach Mönchengladbach. Der Mittäter blieb unbekannt.

Der Staatsanwalt hatte für den Albaner gestern eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Aber der Verteidiger bat für seinen Mandanten um eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte habe doch in einer Notsituation gehandelt. Aber das Gericht wertete den besonders schweren Raub als minder schweren Fall und verurteilte den Albaner zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Dabei berücksichtigten die Richter, dass das Opfer den Überfall ohne psychische Spätfolgen überstanden hatte.

(RP)
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