Mönchengladbach 35-Jähriger soll Verlobte gewürgt haben

Mönchengladbach · Die Anklage wirft dem Mann unter anderem gefährliche Körperverletzung vor. Die Frau schweigt.

 Der Prozess wird im Gladbacher Landgericht verhandelt.

Der Prozess wird im Gladbacher Landgericht verhandelt.

Foto: Ilgner

Zu spät hatte der Wegberger (35) den Schöffengerichtssaal betreten und sich ohne Entschuldigung neben seinen Verteidiger auf die Anklagebank gesetzt. Gelassen reagierte der arbeitslose Koch auf die zahlreichen Anklagevorwürfe, die der Staatsanwalt verlas. Dabei handelte es sich um gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Opfer des offensichtlich aggressiven Angeklagten waren meistens seine Freundin und eine Schwester.

Zunächst gab der Verteidiger des 35-Jährigen eine Erklärung für seinen Mandanten ab und ging dabei auf die Vorwürfe ein. Am 20. Februar sei der Wegberger mit seiner Freundin wegen eines Mobiltelefons in Streit geraten und habe die Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Bei einem Gerangel habe er die Partnerin zu Boden gedrückt und gewürgt. Erst als die Freundin den Angeklagten in die Hoden gekniffen habe, soll er von ihr abgelassen haben. Am 29. Februar sei das Paar mit einem Fahrzeug in Klinkum unterwegs gewesen. Auch da soll es Streit gegeben haben. "Ich mach dich kaputt", soll der Fahrer gedroht und den Wagen mehrmals in den Gegenverkehr gelenkt haben. Auch mit seiner Schwester soll es am 1. März mit dem Angeklagten eine Auseinandersetzung gegeben haben, bei der der 35-Jährige versucht habe, ein Messer einzusetzen.

Nachdem sich der Angeklagte zu den Vorwürfen kaum geäußert hatte, betraten die Zeugen den Gerichtssaal. Bald war klar, warum der Wegberger den Prozess vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht so gelassen verfolgte: Die Freundin des Wegbergers sollte als erste Zeugin aussagen. Doch die 43-Jährige überraschte das Gericht. "Wir haben uns dieses Jahr verlobt. Seit Oktober vergangenen Jahres sind wir zusammen", erklärte die Frau. Dann müsse sie hier keine Aussage machen, wurde sie von der Richterin belehrt. Die 43-Jährige machte daraufhin von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, schwieg und verließ den Saal. Ähnlich entschieden sich gestern auch ein 18-jähriger Neffe des Angeklagten, ein 17 Jahre alter Schüler, ebenfalls ein Neffe des Wegbergers, und am Ende auch die 37 Jahre alte Schwester des Angeklagten. Sie sagten nicht aus .

Eine weitere Zeugin war dem Gerichtssaal unentschuldigt fern geblieben. Deshalb muss sie ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen. Und der Prozess wird am 15. Juli fortgesetzt.

(RP)
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