Mönchengladbach 2600 Euro Strafe für betrunkenen Mercedes-Fahrer

Mönchengladbach · Eine Familie beobachtete den Mann, als er auf der Aachener Straße vor ihnen in Schlangenlinien fuhr.

Vorsötzliche Trunkenheit im Verkehr wurde dem Mönchengladbacher (45) im Strafbefehl vorgeworfen. Doch der 45-Jährige hatte Einspruch eingelegt. Deshalb musste der Familienvater jetzt zum ersten Mal auf einer Anklagebank vor dem Amtsgericht Platz nehmen. Zunächst verfolgte der Angeklagte die Verhandlung schweigend. Als die Zeugen aussagten und sein auffälliges Fahrverhalten am 12. Juni auf der Aachener Straße schilderten, reagierte der Mann, der bisher noch nie aufgefallen war, verlegen und mit hochrotem Kopf.

Einer Familie, die an dem Tag im Juni mit ihrem Fahrzeug kurz nach der Autobahnauffahrt Holt die Aachener Straße in Richtung Rheindahlen befuhr, war der Angeklagte in seinem Mercedes aufgefallen. "Der Mann fuhr vor uns in Schlangenlinien, mal langsamer, mal schneller. Als mein Mann ihn überholen wollte, ging das nicht. Der Autofahrer kam nach rechts rüber", erinnerte sich die 28-jährige Zeugin. Die Familie verständigte die Polizei, als sich die auffällige Fahrweise des Autofahrers nicht änderte. "Wir sollten hinter ihm bleiben", habe ihr die Polizei empfohlen, so die 28-Jährige. Die Familie blieb hinter dem Mercedes und sah dann, dass der offensichtlich betrunkene Fahrer links nach Rheindahlen einbog und dabei fast in den Gegenverkehr geriet. Der Angeklagte fuhr damals auf den Parkplatz des Gymnasiums und stieg aus. Die Zeugen folgten ihm und stellten sich mit ihrem Auto vor den Mercedes, bis die Polizei eintraf. Die Familie beobachtete, dass der Mercedes-Fahrer mit einem kleinen Mädchen unterwegs gewesen war.

Eine Blutprobe hatte damals bei dem Angeklagten einen Promillepegel von 1,84 ergeben. Nach den Zeugenaussagen gab der Mann offen zu: "Wie viel ich damals getrunken habe, weiß ich nicht mehr. Es war auf alle Fälle zu viel". Inzwischen habe er sich in eine verkehrstherapeutische Behandlung begeben, die er im Januar mit Erfolg bestehen würde. Auf den Führerschein muss der Angestellte seit Juni verzichten. "Ich bin auf das Auto angewiesen", versicherte der Angeklagte. Am Ende verurteilte das Gericht den Familienvater, dessen Verkehrsregister keine Eintragung enthält, zu einer Geldstrafe von 2600 Euro. Außerdem muss der 45-Jährige weitere drei Monate auf seinen Führerschein verzichten.

(RP)
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