Mönchengladbach 22-monatige Bewährungsstrafe wegen Geldwäsche

Mönchengladbach · Weil der Mönchengladbacher (34) bereits bei Prozessbeginn ein glaubhaftes Geständnis abgelegt und im Ermittlungsverfahren bei der Aufklärung des Geldwäsche-Falles geholfen hatte, gab es am Ende ein Urteil, auf das sich alle Verfahrensbeteiligten verständigt hatten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts schloss sich gestern dem Antrag der Staatsanwältin an und verurteilte den aus der Türkei stammenden Angeklagten wegen Geldwäsche in insgesamt 55 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Allerdings muss der 34-Jährige 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Zunächst hatte er geglaubt, an seriösen Geschäften beteiligt zu sein. Doch bald hatte er gemerkt, dass mit dem Geld, das er bekam, etwas nicht stimmte. Das ging aus der Zeugenaussage eines 81-jährigen Rentners hervor. Dem Mann, der Geld in ein Gewinnspiel investiert hatte, wurde sinngemäß mitgeteilt: "Sie haben 269.000 Euro gewonnen". Vorher müsse er aber 26.000 Euro zahlen. Dann gebe es den Gewinn. Offenbar hatte der 81-Jährige alles geglaubt und 10.000 Euro überwiesen. Das Konto gehörte jedoch einer Bekannten des Angeklagten, der die Frau gebeten hatte, ihr Konto nutzen zu dürfen. Nach der Einzahlung trat der Angeklagte in Aktion. Er hob das Geld ab und überwies es auftragsgemäß auf die Konten der unbekannten türkischen Hintermänner. Zuvor entnahm er seine fünfprozentige Provision. Tatsächlich hatten unbekannte Dritte viele Bankkonten unter Fantasienamen eröffnet, auf die der Gladbacher Zugriff hatte. Die Geldwäsche in 55 Fällen soll allein einen Schaden von 36.000 Euro verursacht haben. Zahlten die Opfer nicht, kamen die professionell verfassten Mahnschreiben von fingierten Inkassounternehmen. Die 22-monatige Strafe setzte das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aus. Die 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit muss der Angeklagte allerdings in einem Jahr leisten.

(RP)
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