Mönchengladbach 21-Jähriger bedrohte und beleidigte Ex-Freundin

Mönchengladbach · Das Jugendschöffengericht verwarnte den Angeklagten. Außerdem muss er eine Geldbuße von 800 Euro zahlen.

Der junge Mann (21), der in Kürze seine Ausbildung als Anlagenmechaniker beendet, musste gestern erneut vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Nach fünfeinhalb Jahren hatte ihn seine Freundin verlassen. "Damit kam er überhaupt nicht klar. Damit konnte er nicht umgehen", setzte sich der Verteidiger in einer Erklärung für seinen geständigen Mandanten ein. Nach Verlesung der Anklagevorwürfe war klar, dass der Auszubildende seit dem 29. Oktober und dem 17. November vergangenen Jahres die Ex-Partnerin und deren neuen Freund über WhatsApp bedroht und als Hure beleidigt hat. Der Angeklagte soll dem neuen Paar angedroht haben, sie beide umzubringen. Er soll mit einer Pistole gedroht und die Ex-Freundin mit der Faust geschlagen haben. Der Viersener legte ein komplettes Geständnis ab. "Ich verweigere jeden Kontakt mit ihr. Wenn ich sie sehe, ignoriere ich sie", versicherte der 21-Jährige.

Die Gerichtsverhandlung verlief dennoch ruhig und friedlich. Der neue Freund, ein 20 Jahre alter Student, versicherte in seiner Zeugenaussage, alles sei geklärt. Man habe über alles geredet.

"Diese Gewaltdelikte sind kein Augenblicksversagen", stellte der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts nach der Verlesung des Vorstrafenregisters des Vierseners fest. Der junge Mann war bereits in der Vergangenheit wegen Beleidigung und Körperverletzung aufgefallen, hatte aber zuletzt auch eine achtmonatige Jugendstrafe mit Bewährung mit Erfolg hinter sich gebracht.

Am Ende waren sich die Verfahrensbeteiligten einig, dass für den Viersener immer noch Jugendstrafrecht in Frage kommt. Zur Tatzeit war der Auszubildende gerade wieder ins Elternhaus zurückgekehrt. Diesmal kam er wegen Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung nach dem Jugendstrafrecht mit einer Verwarnung davon. Aber er muss ein Bußgeld von 800 Euro an den Verein "Die feste Hand" zahlen. Der Verein hat Antigewalt-Training im Programm. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung des Jugendschöffengerichts sofort.

(RP)
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