Mönchengladbach 18-Jähriger muss 16 Monate in Haft

Mönchengladbach · Mönchengladbacher verwüstete auf einer Party einen fremden Wohnwagen.

Wieder einmal musste sich gestern ein 18 Jahre alter Mönchengladbacher vor dem Jugendschöffengericht verantworten, obwohl er erst im vergangenen Jahr wegen Raubes zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden war. Nur kurz danach war der Angeklagte erneut als Straftäter aufgefallen.

Gestern hatte der Staatsanwalt kaum die Vorwürfe der Anklage verlesen, als sich der junge Mann ohne weiteres geständig zeigte. Zur Tatzeit im vergangenen Jahr war der Gladbacher obdachlos. So fiel er als Dieb und in mehreren Fällen auch als Schwarzfahrer auf. Außerdem übernachtete er mit Freunden zweimal in fremden Wohnwagen. Den ersten Wohnwagen hinterließen die ungebetenen Gäste noch ohne Schäden. Die frühere Besitzerin des zweiten Wohnwagens, eine 60-jährige Krankenschwester, erinnerte sich gestern niedergeschlagen an den Zustand ihres Fahrzeugs, nach dem Aufenthalt des Angeklagten und dessen Freunden: "Sie hatten den Wohnwagen aufgebrochen, ihn verschmiert, die Fenster zerstört und nach einer Party ihren Müll hinterlassen." Das Ergebnis sei wirtschaftlicher Totalschaden gewesen. "Wir hatten den Wohnwagen gebraucht für 3500 Euro gekauft. Die Schadenssumme belief sich auf 4900 Euro", so die Zeugin. Außerdem war der Obdachlose mit einer kleinen Menge Marihuana erwischt worden. Offenbar gilt der junge Mann als Gelegenheitskonsument.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschrieb den Angeklagten als schüchtern und ängstlich. Er sei kein Gewalttäter und brauche Hilfe. In der Jugendhaft, die er nach der ersten Verurteilung bereits verbüßt, absolviert der 18-Jährige jetzt eine einjährige Ausbildung als Lagerist. Den Kontakt zu den Eltern habe der Angeklagte abgebrochen. Die Mutter habe ihn nicht besucht. Die Beziehung zum Vater sei gestört.

Der Staatsanwalt wertete die Taten des 18-Jährigen als typisch jugendliche Straftaten und forderte eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - ohne Bewährung. Am Ende verurteilte ihn das Jugendschöffengericht wegen Hausfriedensbruchs in zwei Fällen, wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen, wegen Erschleichens von Leistungen in neun Fällen, wegen Drogenbesitzes und Diebstahls zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort