Mönchengladbach 17-Jähriger wegen Einbruchs und Körperverletzung vor Gericht

Mönchengladbach · Zu dritt saßen gestern ein 17-Jähriger und zwei junge Burschen vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht auf der Anklagebank. Für den jüngeren Mönchengladbacher musste der Jugendrichter mehrere Aktenordner öffnen und zahlreiche Anklagevorwürfe verlesen. Der 17-Jährige soll sich unter anderem an Diebstählen, Einbruchsversuchen, Beleidigungen und Körperverletzungstaten beteiligt haben. Den beiden etwas älteren Mitangeklagten warf die Staatsanwältin hauptsächlich einen Wohnungseinbruch in Rheydt vor.

Die zwei Mitangeklagten sollen an einem Einbruch in ein Wohnhaus an der Hauptstraße beteiligt gewesen sein, bei dem vor allem Schmuck gestohlen wurde. Doch das bestritten die jungen Männer vehement. Sie seien nur in der Nähe gewesen und hätten gesehen wie aus dem Wohnhaus junge Männer wegrannten. "Wir haben nichts gemacht", beteuerten die beiden und glaubten offenbar, sich nunmehr im Gerichtssaal völlig unangemessen benehmen zu dürfen. Ständig laut lachend, fanden sie das Prozessgeschehen offenbar nur lustig. "Wir können doch eigentlich jetzt gehen, wir haben doch nichts gemacht", sagten die jungen Männer. "Nach einem Urteil können Sie gehen" machte ihnen der Jugendrichter umgehend klar.

Dann berichtete ein 77-jähriger Rentner, was er in der Nacht des 7. April an der Gartenstraße beobachtet hatte. Drei oder vier junge Burschen seien gegen 23.00 Uhr an einem Kiosk aufgetaucht und hätten dann auf dem Hinterhof versucht, ein Rolltor nach oben zu schieben. Als ihnen das teilweise gelungen sei, hätten sie "hinein gegriffen". Der Rentner rief damals die Polizei. Doch die Hinterhof-Eindringlinge, die Angeklagten sollen dabei gewesen sein, waren bereits verschwunden. Dann erinnerte sich der 17-jährige Hauptangeklagte, wie er am 12. Juni im Streit um ein Handy auf einen 16-jährigen Schüler losgegangen sei: "Der hat mich beleidigt, da hab ich dem eine verpasst, da ging der zu Boden". Ja, er habe dem auch mit Fingerabschneiden gedroht, "aber nur, um ihm Angst zu machen". Außerdem soll er dem Schüler dessen Handy weggenommen haben. "Aber das habe ich dem doch wiedergegeben", verteidigte sich der jüngere Angeklagte. Der 16-Jährige habe bei ihm geklingelt, da habe er dessen Handy aus dem Fenster geworfen.

Ein 19-jähriger Schüler, der an dem Rolltor im Hinterhof-Fall dabei gewesen sein soll, erinnerte sich in seiner Zeugenaussage sinngemäß an alle drei Angeklagte: "Die waren dort." Die Staatsanwältin warf dem 17-jährigen Angeklagten außerdem vor, am 23. April Polizeibeamte auf der Straße penetrant beleidigt zu haben. "Was macht ihr Scheißbullen? Ihr sei doch nichts ohne Uniform. Ich werde euch wiederfinden." Der Krakeeler erhielt von den Beamten Platzverweis. Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

(RP)
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