Mönchengladbach 16 Monate Haft für Altstadt-Prügler

Mönchengladbach · Bereits am ersten Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht hatte der aus der Ukraine stammende Angeklagte einen Anklagevorwurf bestritten. Die Staatsanwältin hatte dem 25-Jährigen vorgeworfen, am Abend des 5. Juli 2015 am Alten Markt einem Mann das Handy aus der Hand gerissen zu haben.

Im Gerichtssaal hatte der Mönchengladbacher jedoch erklärt: "Ich war nicht der Dieb. Wo ich damals war, weiß ich nicht." Tatsächlich ließ sich ihm gestern der Vorwurf des räuberischen Diebstahls nicht nachweisen. Er wurde freigesprochen. Weder der Handybesitzer noch der Käufer des gestohlenen Mobiltelefons hatten den 25-Jährigen als Täter wiedererkannt.

Doch die Anklagevertreterin warf dem Mönchengladbacher außerdem gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Die Zeugen, die dem Gerichtssaal am ersten Prozesstag fern geblieben waren, belasteten gestern den Angeklagten.

So hatte sich der 25-Jährige am 11. Februar 2015 nach einem Streit mit seiner Mutter mit der Polizei angelegt. Ein Polizeibeamter, den die Nachbarn in die Wohnung gerufen hatten, erinnerte sich in seiner Zeugenaussage an den laut schreienden und auf die Mutter schimpfenden Mann. Der aggressive Sohn sei damals kaum zu bändigen gewesen. Die Polizei habe Verstärkung holen und außerdem Pfefferspray einsetzen müssen. Der 25-Jährige habe um sich geschlagen und getreten. "Ich wollte mir doch nur das brennende Pfefferspray aus den Augen reiben", erklärte der Angeklagte ungerührt.

Auch bei Schlägereien in der Altstadt war der alkoholisierte Mann aufgefallen, was er im Prozess bestritt. Doch dem Gericht standen Videoaufnahmen zur Verfügung, auf denen der Angeklagte als aggressiv Beteiligter zu erkennen war. "Sie haben sich in Schlägereien eingemischt und zugetreten, obwohl Sie mit den Auseinandersetzungen gar nichts zu tun hatten", hielt ihm die Richterin sinngemäß vor. Die Staatsanwältin forderte für den Gladbacher mit den zahlreichen Vorstrafen eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Das Schöffengericht schloss sich dem Antrag an und verurteilte den Bewährungsversager wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstandsleistung zu 16 Monaten Haft.

(RP)
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