Mönchengladbach 14 Jahre Haft für Mordversuch gefordert

Mönchengladbach · Nach fast zwei Monaten haben jetzt Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenkläger im Prozess vor dem Schwurgericht gegen einen 40-Jährigen plädiert. Dieser muss sich wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verantworten. Am 24. April hatte der Angeklagte seine Ex-Freundin und Mutter eines gemeinsamen Sohnes mit mehreren Schüssen lebensgefährlich verletzt. Die 33-Jährige hatte nur durch eine Notoperation überlebt. "Ich trage allein die Schuld", hatte der Mann in seinem Geständnis durch seinen Verteidiger vortragen lassen. Bei den Plädoyers war der Anklagevertreter dem Hinweis des Schwurgerichts gefolgt und hatte die Taten in drei Fälle unterteilt. Am 24. April hatte der Angeklagte vor einer Kindertagesstätte auf die Ex-Partnerin und den gemeinsamen Sohn gewartet. Als der Junge im Kindergarten verschwunden war, fuhr der Angeklagte die offenbar völlig arglose Frau mit seinem Auto in die Stadt. Nach einer ziellosen Fahrt hielt der Mann an; er müsse urinieren. Als er zurückkam, hielt er der Frau eine Pistole vor und drohte: "Ich bring' dich um". Die Frau glaubte an einen Scherz und lachte. Dann schoss der wütende Mann ihr jedoch auf deren Oberkörper.

Diese Tat wertete der Staatsanwalt als versuchten Mord aus Heimtücke. Auf der Weiterfahrt versuchte die 33-Jährige vergeblich, einen Autofahrer um Hilfe zu bitten. Erneut zielte der wütende Angeklagte auf die Frau. Als er seinen Pkw dann an der Waldhornstraße abstellte, ließ er die Ex-Freundin und die Waffe im Auto. Als er zurückkehrte, kam es zwischen den Ex-Partnern zu einem Gerangel um die Pistole. Dabei wurde der Angeklagte von einem Schuss getroffen, die Frau von zwei weiteren Schüssen. Anwohner riefen die Polizei. Diese weiteren Angriffe des Angeklagten wurden im Plädoyer des Staatsanwalts als versuchter Totschlag gewertet.

Der Angeklagte, der türkischer Herkunft ist, soll für 14 Jahre hinter Gitter, so der Antrag des Staatsanwalts. Das Opfer nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil. Der Angeklagte und dessen Familie haben bereits 20.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Doch der Anwalt der Nebenklägerin fordert ein höheres Schmerzensgeld und eine höhere Strafe. Der Mann habe die Arglosigkeit der Ex-Partnerin ausgenutzt. Es sei keine geplante Tat gewesen, erklärte der Verteidiger des Angeklagten. Das Urteil soll Freitag fallen.

(RP)
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