Blotschenmarkt in Mettmann Zu hohe Auflagen für Sonntagsbummel

Mettmann · Die notwendigen Unterlagen sind zu spät vom Antragsteller der Kö-Galerie eingereicht worden.

Dumm gelaufen - was früher Tradition war, wird es in diesem Jahr nicht geben. Nämlich einen verkaufsoffenen Sonntag während des Blotschenmarktes. Die Frage, die sich viele Mettmanner stellen, lautet: Hat die Werbegemeinschaft Mettmann-Impulse gepennt und die nötigen Unterlagen nicht rechtzeitig bei der Stadt eingereicht oder hat Mettmann-Impulse kapituliert vor dem Wust der notwendigen Genehmigungen und klein beigegeben.

Nicht zuletzt vor der drohenden Gefahr, dass die Gewerkschaft Verdi den verkaufsoffenen Sonntag gerichtlich hätte verbieten können. In einem Schreiben nimmt Ingo Grenzstein, Mitglied im Vorstand von Me-Impulse, Stellung: Absprachegemäß habe dieses Mal die Werbegemeinschaft Königshof-Galerie in Kooperation mit Me-Impulse die Antragstellung am 4. Oktober übernommen, so Grenzstein. Und das hat offenbar nicht geklappt.

Zur Absicherung und zur Erfüllung von rechtlichen Vorgaben hätten Me-Impulse und die Königshof-Galerie zum ersten Mal eine Passanten-Befragung am 2.7.2017 vorgenommen, "da ein Beurteilungs- und Genehmigungs-Kriterium der Besuch der notwendigen und zwingend vorgeschriebenen Rahmenveranstaltung gegenüber dem reinen Besuch eines verkaufsoffenen Sonntag ist."

Soll heißen: Nur wenn Menschen auch den Blotschenmarkt besuchen, kann es einen verkaufsoffenen Sonntag am selben Tage geben. Das Ergebnis dieser Befragung sei überdurchschnittlich mehrheitlich für den Besuch der eigentlichen Rahmenveranstaltung (Blotschenmarkt) ausgefallen. Das Ergebnis sei zusammen mit dem Antrag am 4.10.2017 eingereicht worden.

Dennoch fehlten der Genehmigungsbehörde noch weitere Unterlagen zur Genehmigung, z.B. die Darlegung des räumlichen Bezugs, Angaben über die voraussichtliche Besucherzahl der Veranstaltung, Angaben über die zu erwartenden Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen, Abschätzung der jeweiligen Besucherströme und deren Relation zueinander.

Zudem gibt es dann ein Anhörungsverfahren mit der Bitte um Stellungnahme bei den zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie bei der IHK und der Handwerkskammer. Wegen eines Versehens im E-Mail-Verteiler hat die Anforderung dieser fehlenden Unterlagen vom Juli 2017 den Antragsteller (die Kö-Galerie) des verkaufsoffenen Sonntags nicht erreicht bzw. ist nicht weiter verfolgt worden.

Da der Rat der Stadt Mettmann in seiner Sitzung am 10.10. den verkaufsoffenen Sonntag hätte verabschieden sollen, es nunmehr allerdings zeitlich unmöglich ist, die geforderten Unterlagen beizubringen, so Grenzstein, wird es keinen notwendigen Rats-Beschluss dazu geben und somit keine Genehmigung.

Grenzstein: "Gesetz ist nun mal Gesetz. So leid es uns für die Einzelhändler tut, die sich gerne an einem verkaufsoffenen Sonntag beteiligt hätten. Wir empfehlen daher den Einzelhändlern der Innenstadt, sich für den Samstag, 2. Dezember, an die Öffnungszeiten der Königshof-Galerie (bis 19 Uhr) anzupassen. Zudem sehen wir positiv der sich ändernden Rechtslage ab Sommer 2018 entgegen, die nicht nur den Werbegemeinschaften, sondern auch den Genehmigungsbehörden einiges an Arbeit ersparen wird."

Der verkaufsoffene Sonntag zum Blotschenmarkt sei von Verdi zudem bislang nie angezweifelt worden, höchstwahrscheinlich wegen der überregionalen Bedeutung des Weihnachtsmarktes und seiner Größenordnung.

(RP)
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