Mettmann Wohnwagen auf Crash-Kurs — Fahrer kommt in Psychiatrie

Mettmann · Ein psychisch verwirrter Mann ist in Mettmann in der Nacht zu Freitag mit einem Wohnwagengespann gegen ein Carport gefahren. Sachschaden: 6500 Euro. Er wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

 Der 61-Jährige ohne festen Wohnsitz rammte das Carport in einer Kurve.

Der 61-Jährige ohne festen Wohnsitz rammte das Carport in einer Kurve.

Foto: Polizei

In der Nacht zu Freitag gegen 1.45 Uhr ereignete sich an der Straße Quantenberg in Mettmann ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall. Anwohner der 30er Zone wurden von einem lauten Unfallgeräusch geweckt und aufmerksam auf einen silbernen Mercedes-Kombi mit angehängtem Wohnwagen, der in einer Kurve mit einem Carport kollidiert war.

Bei der Kollision wurden Wohnwagen und Carport stark beschädigt, wie die Polizei mitteilte. Der Sachschaden wird auf 6.500 Euro geschätzt.

 Auto und Carport wurden erheblich beschädigt.

Auto und Carport wurden erheblich beschädigt.

Foto: Polizei

Der 61 Jahre alte Fahrer blieb unverletzt. Der gebürtige Ratinger wirkte geistig stark verwirrt, dazu immer wieder unkontrolliert aufbrausend und renitent. Seine Beschreibungen zur Unfallsituation waren vollkommen realitätsfern, genauso wie seine Angaben zu seiner persönlichen Lebenssituation und seinen Gründen zum Befahren des engen und verwinkelten Siedlungsbereiches mit einem Wohnwagengespann. Deshalb wurde der zurzeit wohnsitzlose Mann, unter Federführung des örtlichen Ordnungsamtes, noch in der gleichen Nacht einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung zugeführt, welche zur zwangsweisen Einweisung des Patienten in eine geschlossene psychiatrische Klinik führte.

Die Mettmanner Polizei stellte zuvor noch den Führerschein des 61-Jährigen sicher und untersagte diesem bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge. Ein durchgeführter Alkoholtest verlief ohne Promillebefund. Neben der üblichen Unfallbearbeitung wurde parallel ein Verwaltungsverfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis, wegen festgestellter körperlicher bzw. geistiger Ungeeignetheit eingeleitet. Bereits im Zuge erster Ermittlungen dazu stellte die Mettmanner Polizei fest, dass der 61-Jährige in der näheren Vergangenheit schon mehrfach polizeilich auffällig wurde und eine niedersächsische Polizeibehörde aus bislang unbekannten Gründen bereits im Juli 2015 ebenfalls erste Maßnahmen zum Entzug der Fahrerlaubnis des 61-Jährigen eingeleitet hatte.

(ots)
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