Mettmann Verkaufsoffene Sonntage in Wülfrath in Gefahr

Mettmann · Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat am Dienstag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Sie verfolgt das Ziel, die erst im Juni vom Rat der Stadt verabschiedete Verordnung der Stadt Wülfrath über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass - gemeint sind die verkaufsoffene Sonntage - für unwirksam erklären zu lassen. Soweit das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Klage stattgibt, ist es der Stadt Wülfrath nicht mehr möglich, verkaufsoffene Sonntage wie bisher durchzuführen, glaubt Verdi. Damit wäre auch der verkaufsoffene Sonntag am 27. November in Gefahr. In dieser Zeit läuft in Wülfrath der beliebte Herzog-Wilhelm-Markt.

In Wülfrath glaube man, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Verdi sehe das mit Blick auf die bereits entschiedenen Verfahren, beispielsweise. in Velbert und Münster ganz anders. Die Anlässe für die Sonntagsöffnung seien schlicht untauglich und mit der Rechtsprechung nicht vereinbar.

(wie)
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