Mettmann Streit um Ratssitzung geht weiter

Mettmann · Der Streit um die Sondersitzung des Rates am 11. Februar in Zusammenhang mit der Stellenausschreibung des Kämmerers geht weiter. Hans-Günther Kampen, Fraktionsvorsitzender der UBWG, ist der Meinung, dass der Stadt vermeidbare Kosten durch einen Fehler der Verwaltung entstanden seien.

Zur Erinnerung: Die Hauptsatzung, die die Zahl der Beigeordneten in Mettmann festlegt, war nicht eindeutig und muss überarbeitet werden. Erst dann kann über die Wiederbesetzung der Stelle entschieden werden. Es seien Kosten (Sitzungsgelder) wegen der nicht beschlussfähigen Ratssitzung entstanden, die man als Eigenschaden beim Gemeindeversicherungsverband anmelden könne, sagt Kampen.

Falsch, meint die Verwaltung, die Eigenschadensversicherung ziehe nur dann, wenn städtische Mitarbeiter der Stadt schuldhaft einen Schaden zugefügt haben. Und dies sei, so Bürgermeister Thomas Dinkelmann, nicht der Fall. Außerdem halte sich der Schaden in Grenzen, da die Stellenausschreibung einstimmig beschlossen wurde. Die Ausschreibung darf jedoch erst nach der nächsten Ratssitzung am 1. März auf den Weg gebracht werden, weil erst dann die Hauptsatzung geändert ist. Unverständlich: Kampen erklärte, ihm sei nach der ersten Sondersitzung eingefallen, dass man die Stellenausschreibung unter dem Vorbehalt der Hauptsatzungsänderung hätte beschließen können. Bürgermeister Thomas Dinkelmann: "Genau dies haben wir mit Ihrer Stimme und einstimmig getan. Im Übrigen liegen wir immer noch gut in der Zeit, wenn die beabsichtigte Ausschreibung nach dem Beschluss zur Satzungsänderung in der Sonderratssitzung am 1. März erfolgt."

(cz)
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