Kreis Mettmann Stolperfallen im Fitnessstudio

Kreis Mettmann · Manche Betreiber haben in den Verträgen Klauseln, die so nicht gültig sind. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Das dürfte dem einen oder anderen Hobbysportler bekannt vorkommen: Gute Vorsätze, mehr für den eigenen Körper zu tun, münden in einem spontanen Entschluss, sich in einem Fitnessstudio anzumelden. Doch das kann auch Tücken haben, wenn plötzlich doch nicht mehr alles so schön ist, wie es anfangs schien. Aber auch, wer regelmäßig weiter trainiert, sollte sich das Kleingedruckte in den Verträgen bisweilen mal genauer ansehen, denn da gibt es einige Tücken.

"Augen auf beim Vertrag mit dem Fitness-Studio", rät deshalb die Verbraucherzentrale in Velbert. Neben stolzen Monatsbeiträgen versuchten viele Studiobetreiber außerdem, Kunden durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. "Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben jedoch vielfach rechtlich keinen Bestand", so die Experten.

So versuchen Betreiber etwa oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. "Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt", erklärt die Verbraucherzentrale NRW: Beliebt ist auch die Forderung bei Verlust der Mitgliedskarte pauschal einen meist saftigen Betrag für eine neue Karte zu verlangen. Dies ist ebenfalls nicht ohne weiteres zulässig.

Hier einige Tipps der Velberter Experten: Wer Mitglied in einem Fitnessstudio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie den Text und vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen - am besten in aller Ruhe zu Hause. Unklares sollte dann mit den Studiobetreibern noch abgeklärt werden. Oftmals sind diese offen für Wünsche - etwa bei der Frage nach besonderen Rabatten - zum Beispiel für Studenten, Senioren oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen. Die meisten Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen. #

Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist hierbei zulässig. Die längere Treue wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Weitere sechs Monate sind hierbei in Ordnung, zumindest bei einem moderaten Monatsbeitrag.

Freizeitsportler müssen ihre Zahlungsverpflichtung meist bis zum Ende ihrer Vertragslaufzeit durchhalten. Eine frühere Kündigung ist häufig nur bei unwirksamer Laufzeit oder unzumutbarer Kündigungsfrist möglich. Kunden zu einer Kündigung per Einschreiben zu verpflichten, ist nicht erlaubt. Wer nach Vertragsschluss ernstlich und dauerhaft erkrankt, kann den Vertrag - mit ärztlichem Attest - außerordentlich beenden. Kunden sollten in einem solchen Fall innerhalb von zwei Wochen kündigen - entscheidend ist bei diesem Schritt das Eingangsdatum beim Studio.

(RP)
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