Mettmann Stadt macht Kasse mit Parkgebühren

Mettmann · Durch die Zeithalbierung der Brötchentaste und die Ausweitung der Parkzonen müssen Autofahrer immer tiefer in die Tasche greifen.

 Die Stadt hat die Parkzonen in der Stadt ausgeweitet. Autofahrer werden noch mehr zur Kasse gebeten.

Die Stadt hat die Parkzonen in der Stadt ausgeweitet. Autofahrer werden noch mehr zur Kasse gebeten.

Foto: DJ

Die Kämmerin wird's freuen: Der Plan der Stadt Mettmann, die bewirtschafteten Parkzonen auszudehnen, hat sich ausgezahlt. Wie Erster Beigeordneter Dietrich Stang im nächsten Verwaltungsausschuss (heute 12. September, 17 Uhr, Rathaus) mitteilen wird, floss mehr Geld als in den Vorjahren an Parkgebühren ins Stadtsäckel.

Konkret: Die Stadt hat in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 insgesamt 158.197,7 Euro eingenommen. Im gleichen Zeitraum 2017 ergaben sich Einnahmen in Höhe von 215.647,69 Euro; also Mehreinnahmen von insgesamt 57.450,62 Euro. Wenn man die bislang erzielten Mehreinnehmen für 2017 auf das ganze Jahr hochrechnet, ergibt sich ein Betrag in Höhe von 114.901,24 Euro. Eine stolze Summe.

Unterm Strich nimmt die Stadt pro Jahr rund 430.000 Euro an Parkgebühren ein. Das ist eine ganze Menge für eine Stadt mit 40.000 Einwohnern. Hinzuzurechnen sind die Einnahmen aus den Parkgebühren für SMS-Parken mittels Handy, die sich - auf das gesamte Jahr 2017 hochgerechnet - auf einen Betrag von immerhin 12.762,30 Euro belaufen. Im Vergleich zum Einnahmebetrag des Jahres 2016 ergeben sich somit beim SMS-Parken Mehreinnahmen von 3.867,66 Euro. Im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung sind außerdem die Einnahmen für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen zu berücksichtigen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug); darauf ist der Antragsteller schriftlich hinzuweisen, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

Rechnet man bei den Bewohnerparkausweisen den Einnahmebetrag für das 1. Halbjahr 2017 von 12.583,40 Euro auf das ganze Jahr hoch, ergeben sich für 2017 (Gesamt-) Einnahmen für die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen von 25.166,80 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2016 sind dies Mehreinnahmen von 5766,90 Euro.

Hinzu kommen die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr. Während sich die Verwarn- und Bußgelder im 1. Halbjahr 2016 auf 121.549,00 Euro beliefen, ergaben sich im 1. Halbjahr 2017 Einnahmen von 141.548,90 Euro und somit ein Plus von 19.999,90 Euro. Rechnet man diesen Betrag auf das ganze Jahr hoch, ergeben sich für 2017 bei den Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs Einnahmen von 39.999,80 Euro. Fazit: Insgesamt kann bei der Parkraumbewirtschaftung für das Jahr 2017 mit einen Plus von 164.535,60 Euro gerechnet werden. Autofahrer kritisieren freilich die Ausweitung der Parkzonen und die Halbierung der Brötchentaste.

(RP)
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