Mettmann Sorge um die Umsetzung der Inklusion

Mettmann · Eltern von Förderschülern befürchten Nachteile. Lehrer wollen ständige Doppelbesetzung.

Inklusion - das gemeinsame Leben und Lernen von Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen soll zur Normalform werden. Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen gesetzlich verankert.

Die Auswirkungen zeigen sich jetzt deutlich auch im Kreis Mettmann. So werden die Förderschulen zu vier Schwerpunktzentren zusammen gelegt. Darunter leiden die Eltern der Mettmanner Sprachförderschule am Peckhaus, die geschlossen werden soll.

Mehrfach äußerten Eltern Bedenken, dass ihre Kinder an den sogenannten Schwerpunktschulen nicht ausreichend gefördert werden. Landrat Thomas Hendele sieht die Sache ein bisschen anders. In ungewohnter Schärfe und Deutlichkeit macht er in dieser Woche im Kreisausschuss darauf aufmerksam, dass es im Kreis Mettmann gar nicht anders gehe. Das Zusammenlegen zu einem Förderschwerpunkt habe sich in den vergangenen Jahren in Langenfeld bewährt. "Ich bin mir sicher, dass unser Konzept richtig ist", sagte Hendele. Sorgen um die Inklusion macht sich dagegen Hendeles Parteikollege Wilhelm Droste. Der Ratinger CDU-Landtagsabgeordnete erkundigt sich in einem Schreiben an Ministerin Sylvia Löhrmann nach dem Stand der Umsetzung des Inklusionsprozesses. "Allgemein bekannt ist, dass die Inklusion in Schulen alle Beteiligten, vor allem Eltern, Schüler, Lehrerkollegien und Schulträger, vor enorme Herausforderungen stellt. Neben positiven Rückmeldungen und Berichten zum Stand der Umsetzung des Inklusionsprozesses werden unvermindert Probleme von am Inklusionsprozess Beteiligten geschildert, deren Lösung aus meiner Sicht bislang allenfalls vage in Aussicht scheint", so Droste. Besonders aufhorchen lasse eine Studie unter Lehrern, nach der 86 Prozent das Fortbildungsangebot als "weniger gut" oder "gar nicht gut" bewerten und 92 Prozent eine ständige Doppelbesetzung mit einem Lehrer und einem Sonderpädagogen in inklusiven Klassen für erforderlich erachten.

(RP)
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