Kreis Mettmann Polizei: Bei Frost zuerst für klare Sicht sorgen

Kreis Mettmann · Wenn jetzt in diesem Winter die Temperaturen fallen, sind sie auch schon wieder auf Straßen des Kreises unterwegs: Fahrer mit "Eis-Panzern", die meist vor morgendlichem Fahrtbeginn nur Sehschlitze oder Gucklöcher in den Eismantel der Scheiben kratzen.

Deshalb warnt die Polizei: Dies reicht nicht aus. "Wer mit seinem Vehikel so quasi im Blindflug unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere", sagt Sprecher Ulrich Löhe. Wer vor Fahrtantritt darauf verzichtet, für vollen Durchblick zu sorgen, riskiert nicht nur ein Verwarngeld, sondern eventuell sogar Leben und Gesundheit.

Aus aktuellem Anlass rät die Polizei allen Autofahrern, immer erst loszufahren, wenn alle Scheiben am Fahrzeug von Eis, Schnee und sonstigem Beschlag befreit wurden. Es reicht nicht, nur die Frontscheibe auf der Fahrerseite zu enteisen und den Rest der erst lange Zeit später wirkenden Fahrzeugheizung zu überlassen. Auch alle Seitenfenster müssen zum Fahrtbeginn frei sein. Lediglich die Heckscheibe kann verdeckt bleiben, wenn die Sicht nach hinten durch einen rechten (eisfreien) Außenspiegel gewährleistet ist. Entgegen allgemeiner Rechtsprechung ist es in der Praxis besser, auch die Rückscheibe zu enteisen.

Gleiche Verpflichtungen bestehen für Funktion und Sichtbarkeit der Fahrzeugleuchten. Viele Fahrzeugführer ignorieren oft auch die zusätzlichen Gefahren, die durch Schneelasten oder Eisplatten entstehen können, die nicht von Fahrzeugdächern entfernt werden. Diese "ungesicherten Ladungen" können nicht nur zu Geschossen für andere Verkehrsteilnehmer werden. Sie bringen oft auch den "Transporteur" selber in schwere Bedrängnis, von dessen Dach sie in kritischen Situationen auf eigene Fahrzeugscheiben rutschen und plötzlich die Sicht behindern. Löhe: "Die Polizei im Kreis wird wieder verstärkt auf solche Gefährdungen achten."

(RP)
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