Kreis Mettmann Numerus Clausus für Medizin: Noll begrüßt Urteil

Kreis Mettmann · Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Urteil entschieden, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar seien.

Als Begründung wird angeführt, dass diese den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzten. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Ich freue mich über das Urteil. In meinen Augen sollte nicht vorrangig die Abiturnote darüber entscheiden, ob ein junger Mensch Arzt werden kann. Motivation, berufliche Erfahrung und persönliche Eignung sollten noch stärker berücksichtigt werden. Denn wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf als Berufung verstehen und ihn mit Begeisterung ausüben. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man nicht allein an der Abinote ablesen."

Bund und Länder hatten mit dem "Masterplan Medizinstudium 2020" bereits im März 2017 eine Weiterentwicklung der Zulassung und eine stärkere Gewichtung sozialer und kommunikativer Kompetenzen beschlossen. Zudem wurde den Ländern die Einführung einer "Landarztquote" ermöglicht: Die Länder können bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen tätig zu sein.

(RP)
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