Kreis Mettmann Notdienst der Apotheken arbeitet rund um die Uhr

Kreis Mettmann · Der Nacht und Notdienst der Apotheken ist auch am 24. Dezember, an den Weihnachtstagen und an Neujahr am Start. Die Dienstbereitschaft der Notdienst-Apotheke dauert grundsätzlich 24 Stunden. Immer von 9 Uhr morgens bis 9 Uhr am Folgetag.

Die nächstgelegene Notdienst-Apotheke lässt sich bequem per Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent pro Minute) oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz finden. Unter www.apothekennotdienst-nrw.de und www.aponet.de steht die Notdienstsuche direkt auf der Startseite zur Verfügung. Antibiotika, Schmerzmittel und Medikamente gegen Erkältung und Magen-Darm-Beschwerden werden wahrscheinlich am häufigsten abgegeben, schätzt Inge Funke, Pressesprecherin der Apotheker. "Besonders wichtig ist der Nacht- und Notdienst für Kinder und ihre Eltern", erklärt Inge Funke. "Dies lässt sich am hohen Anteil der von Kinderärzten ausgestellten Rezepte ablesen." Inge Funke rät ihren Patienten, die Hausapotheke rechtzeitig vor den Feiertagen zu überprüfen und fehlende Arzneimittel oder Verbandsmaterial aufzufüllen.

"Reichliches Festtagsessen und zu wenig Bewegung können den Griff in die Hausapotheke notwendig machen. Auch kleinere Verletzungen wie Schnittwunden, Verbrennungen oder Verbrühungen kommen während der Weihnachtszeit häufiger vor. Nicht zuletzt überfordert die oft nasskalte Witterung zu den Feiertagen manchmal doch das Immunsystem, insbesondere auch bei Kindern und Kleinkindern", erläutert Funke.

Für chronisch kranke Patienten sei es außerdem wichtig, sich rechtzeitig vor den Feiertagen vom Arzt alle notwendigen Medikamente verschreiben zu lassen. Viele Arztpraxen sind erfahrungsgemäß "zwischen den Jahren" oft geschlossen. An den üblichen Werktagen haben alle Apotheken auch zwischen den Jahren tagsüber geöffnet. Zur Nacht gibt es dann jeweils einen eingeteilten Notdienst. "Von Weihnachten bis zum Neuen Jahr sind wir mit unserem hervorragend organisierten Notdienst für alle kranken Menschen gut erreichbar und helfen gerne", so Funke.

Die gesetzliche Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro und ist einmal pro Notdienst-Besuch zu entrichten, egal wie viele Rezepte vorgelegt bzw. wie viele Arzneimittel gekauft werden. Kreuzt der Arzt auf dem Rezept "noctu" an, macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen.

(RP)
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