Kreis Mettmann Neues Meldegesetz soll Millionen sparen

Kreis Mettmann · Ab 1. November gibt es einige Änderungen. Betroffen sind Hoteliers ebenso wie Wohnungsvermieter.

 Das EVK in Mettmann: Die Meldepflicht wird für Krankenhäuser abgeschafft.

Das EVK in Mettmann: Die Meldepflicht wird für Krankenhäuser abgeschafft.

Foto: DJ

"Ein "bisschen mehr Aufwand" werde es ab November beim städtischen Bürgerservice geben, sagen die Fachbereichsleiter der Städte. Denn zum 1. November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Konnte man sich bisher ohne weiteres etwa bei Umzügen an- oder abmelden, so muss nun innerhalb von 14 Tagen eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters oder des "Wohnungsgebers" vorgelegt werden.

Gleichzeitig wird die Meldepflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen abgeschafft und die Hotelmeldepflicht vereinfacht. Für die Wirtschaft wird damit eine jährliche Kostenersparnis im dreistelligen Millionenbereich prognostiziert.

 Für Hotels wie das Wyndham Garden in Mettmann wird es erheblich leichter.

Für Hotels wie das Wyndham Garden in Mettmann wird es erheblich leichter.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Außerdem sollen die Daten der Bürger besser geschützt werden. Denn das Bundesmeldegesetz regelt auch die Weitergabe von Daten: Wer in einer "sensiblen" Einrichtung wohne, etwa einem Frauenhaus oder in einem Pflegeheim, dessen Daten werden künftig mit einem "bedingten Sperrvermerk" versehen.

Dem Vernehmen nach profitieren besonders Hoteliers von geänderten Meldrecht: Sie können die Anmeldung vereinfachen, indem sie mit bereits vorausgefüllten Vordrucken arbeiten. Vieles, so das Fazit der im Kreis Mettmann befragten Hoteliers, lässt sich nämlich bereits bei der Reservierung, die oft per Mail online gemacht wird, abfragen . Diese Angaben können entsprechend auf dem vorbereiteten Anmeldeschein hinterlegt werden. Das wiederum spart Zeit, wenn der Gast dann tatsächlich eincheckt.

Ab kommenden Monat muss ein Meldschein folgende Daten des Gastes enthalten: das An- und Abreisedatum, Vor- und Zuname des Gastes, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie die Anzahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit. Bei ausländischen Gästen muss zudem die Ausweisnummer notiert werden.

Ferner können weitere Daten erfragt werden, die notwendig sind, um beispielsweise Kurbeiträge erheben zu können. Darüber hinaus könnten Hoteliers den Meldeschein auch dazu nutzen, um selbst eine Erhebung in eigener Sache durchzuführen, beispielsweise wie der Gast auf das Haus aufmerksam geworden ist.

"Die Anfänge des Meldewesens in Deutschland reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als Reisende zum Zwecke der Gefahrenabwehr polizeilich registriert wurden", heißt es beim Bundesinnenministerium.

Später wurden auch die übrigen Einwohner melderechtlich erfasst, um einen möglichst lückenlosen Nachweis über den jeweiligen Aufenthaltsort der Bürger zu erhalten. Die Daten von etwa 82 Millionen Bürgern werden bislang in mehr als 5200 Melderegistern vorgehalten - das neue Gesetz soll Raum schaffen für Innovationen, sagt der Bundesinnenminister in einer entsprechenden Erklärung.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz soll das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht werden. Wichtig für die Bürger: Das Bundesmeldegesetz stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Melderegisterauskunft. Auskünfte zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind künftig nur noch dann zulässig, wenn die betroffene Person einer Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke zugestimmt hat. Außerdem unterliegen Daten aus einfachen Melderegisterauskünften für gewerbliche Zwecke nach dem Bundesmeldegesetz einer bereichsspezifischen Zweckbindung, das heißt, der Empfänger darf sie nur für die Zwecke verwenden, zu denen sie ihm übermittelt wurden.

Erschwert werden nun auch sogenannte "Scheinanmeldungen", also Anmeldungen für eine bestimmte Wohnung, ohne dass der Vermieter hiervon etwas erfährt. Zu Schwierigkeiten ist es hier immer wieder dadurch gekommen, dass entsprechend erlangte Meldebestätigungen zu kriminellen Handlungen, etwa zum Kreditkartenbetrug, genutzt wurden.

Übrigens: Die wieder eingeführte Vermieterbestätigung bei Einzügen, die im Jahr 2002 abgeschafft wurde, beruht nicht auf einer Änderung bestehender Gesetze, sondern auf besagtem neuen Bundesmeldegesetz (BMG). Das BMG ersetzt die bis dahin gültigen Landesmeldegesetze. Damit entfallen auch die unterschiedlichen Fristen für die Anmeldung bei der Meldebehörde nach einem Umzug. Sie beträgt zukünftig bundeseinheitlich genau zwei Wochen.

(von)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort